Satzung
einer
Akademie für die Wissenschaft des Judentums.
§ 1 .
Die Akademie für die Wissenschaft des Judentums hat die Aufgabe, die Erforschung des Judentums in seinen sprachlichen, literarischen, geschichtlichen, religiösen und philosophischen Aeußerungsformen unmittelbar durch eigne Unternehmungen sowie durch Anregung und Unterstützung von Arbeiten und mittelbar durch Schulung jüngerer Gelehrter zu fördern.
Sie soll bestehen:
a) aus der akademischen Körperschaft;
b) aus einem Forschungs-Institut.
§ 2 .
Das Forschungs-Institut wird gleichzeitig mit dem Verein zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums begründet. Die Bildung der akademischen Körperschaft, die aus ordentlichen und korrespondierenden Mitgliedern bestehen soll, erfolgt, wenn die finanziellen und wissenschaftlichen Grundlagen geschaffen find.