Yermeſſungen und Karten Material des Kreiſes.
Territorium.
a) durch eine in der Plankammer des Königlichen Miniſterii für öffentliche Arbeiten befindliche Karte,.
p) durch eine hierzu von dem Regierungs-Feldmeſſer Bartels angefertigte Beſchreibung vom 14. Mai 1860.
Ferner wurde durch Reſkript des Herrn Miniſters des Innern vom 20. Dezember 1876, in Gemäßheit des 54 der Kreis-Ordnung vom 13. Dezember 1872, die Stadt Charlottenburg mit dem 1. Januar 1877 als aus dem Verbande des Kreiſes Teltow für ausgeſchieden erklärt, nachdem die Volkszählung des Jahres 1875 für Charlottenburg die zur Bildung eines eigenen Stadtkreiſes hinreichende Einwohnerzahl von 25 000 Seelen ergeben hatte. Schließlich iſt durch Geſetz vom 15. Januar 1881— Geſ.⸗Samml. S. 1— der Guts⸗-⸗Bezirk Thiergarten mit Einſchluß des zoologiſchen Gartens, des Seeparks bis zum alten Landwehr-Graben und des Faſanerie-Terrains bis zur Pappel⸗Allee, von dem Kreiſe Teltow abgetrennt und mit dem Gemeinde-Bezirk der Haupt- und Reſidenzſtadt Berlin vereinigt worden.
Zur Zeit umfaßt der Kreis Teltow, welcher die Form eines ſchiefen Oblongs hat, ein Areal von 164234 ha 14 ar 06 qm oder rund 29,20 Quadrat⸗-Meilen.
Der Kreis liegt zwiſchen dem 52° 1 und 52° 31“ nördlicher Breite und zwiſchen dem 300 42 und 31° 23! öſtlicher Länge, hat eine Länge von etwa 8! und eine Breite von 41 Meile und wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch die Feldmarken der Haupt- und Reſidenzſtädte Charlottenburg und Berlin , ſowie des Kreiſes Nieder⸗Barnim ,
im Oſten durch den Kreis Beeskow⸗Storkow und den im Regierungs⸗-Bezirk Frankfurt a. d. D. belegenen Kreis Luckau,
im Süden durch den Kreis Jüterbog⸗Luckenwalde und
im Weſten durch die Kreiſe Jüterbog -Luckenwalde, Zauch⸗Belzig und Oſthavelland , ſowie durch den Stadtkreis der Haupt- und Reſidenzſtadt Potsdam .
Die Grenze gegen den Beeskow -Storkower und Nieder-Barnimer Kreis iſt eine natürliche, durch die Dahme bezw. durch die Spree gebildete. Auch iſt im Weſten gegen den Oſthavelländer und den Jüterbog⸗Luckenwalder Kreis, ſowie gegen die Stadt Potsdam durch die Havel bezw. die Nuthe im Allgemeinen eine natürliche Grenze gegeben. Im Norden und Süden fehlt es indeſſen an einer natürlichen Grenze. Hier bilden vielmehr die Gemarkungs-Grenzen der betreffenden Ortſchaften zugleich die Grenzen der Kreiſe.
Bei dem Königl. Preußiſchen ſtatiſtiſchen Büreau werden eine Anzahl von Karten aufbewahrt, welche den Kreis ausſchließlich bezw. mit anderen Territorien gemeinſchaftlich zur Darſtellung bringen.
Dieſe Karten führen folgende Bezeichnung:
1. Land-Charte des Chur Fürſtenthums Brandenburg ausgefertigt von
J. P. von Gundling, Königl. Geheimten Rath, — Die Jahreszahl der Karten-Ausgabe iſt nicht angegeben, nach