Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
30
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Wohnplätze und Bevölkerung.

7. Grünau .

Die Anlegung der Gemeinde Grünau iſt zufolge Erlaſſes des Königs Friedrich des Großen vom 20. Februar 1754 erfolgt. Von wo die neuen Koloniſten, welche mit verſchiedenen Privilegien ausgeſtattet wurden, eingewandert ſind, ergiebt die Schenkungs⸗-Urkunde nicht. Jetzt iſt Grünau einer der ſchönſten Villenorte in der Umgegend der Reſidenz Berlin .

8. Johannisthal .

Auf Anordnung des Königs Friedrich des Großen iſt dem Domkammer⸗-Rath Werner mittelſt eines, Seitens der Königl. Preußiſchen Kurmärkiſchen Kriegs⸗ und Domänen⸗Kammer am 16. November 1753 mit ihm abgeſchloſſenen Contracts ein Terrain von 267 Morgen unter der gleichzeitigen Verpflichtung überlaſſen worden, 10 kleine Wirthe unter erblicher Ueberlaſſung von je 3 Morgen Acker- und Wieſen­land anzuſetzen. Dieſe erſten Anſiedler ſollen nach alten Ueberlieferungen aus Sachſen und Frankreich eingewandert ſein und urſprünglich Weberei betrieben haben.

Johannisthal beſtand bis zum Jahre 1880 aus Gut und Gemeinde. Zu dieſer Zeit ſind die ſämmtlichen Grundſtücke des, zufolge Allerhöchſten Erlaſſes vom 12. Januar 1880 aufgelöſten Gutsbezirks Johannisthal mit dem gleichnamigen Gemeindebezirke vereinigt worden. Auf ehemaligem Gutsterrain find eine Anzahl Villen erbaut.

9. Müggelsheim. Zur Anlegung des Dorfes Müggelsheim, welche zufolge Anordnung des

Königs Friedrich des Großen vom 1. Juni 1747 erfolgte, iſt der ſogenannte Coepenicker Werder, eine Landfläche von 16 Hufen und 50 Morgen nebſt verſchiedenen Brüchen und Wieſen verwendet worden. Die erſten Anſiedler, 20 an der Zahl, waren Pfalzer Emigranten.

10. Neuhof .

Zufolge Beſtimmung des Königs Friedrich des Großen, hat der damalige Beſitzer des Gutes Neuhof, Bethge, mittelſt Vertrages vom 18. April 1758, 12 ausländiſchen Familien und dem, aus Klein-Schießet jetzt Klein⸗Zieſcht in der Baruth 'ſchen Grafſchaft ſtammenden Johann George Ziege je 1 Wohnhaus nebſt 1 Morgen Gartenland, drei Morgen Wieſenland und 1 Stück Sandland erbpachtsweiſe überwieſen und iſt der hiernach entſtandenen Gemeinde der Name Neuhof beigelegt worden. Der Gemeinde Neuhof iſt auf Grund Allerhöchſten Erlaſſes vom 28. November 1877 der gleichnamige, früher ſelbſtſtändige Guts­bezirk zugeſchlagen worden.

11. Nowawes .

Die Anlegung der Gemeinde Nowawes erfolgte auf Befehl des Königs Friedrich des Großen im Jahre 1751. Die Gemeinde war zur Aufnahme von Böhmiſchen Weber- und Spinner-Familien beſtimmt, welche ihres evangeliſchen Glaubens wegen ihre Heimath verlaſſen und im Auslande eine neue Wohnung ſuchen mußten. Näheres ergeben: