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Gebäude⸗ und Grund⸗Eigenthum.
Schmargendorf , Schöneberg , Schönow, Nieder⸗Schöneweide , Steglitz , Stolpe, Tempelhof , Treptow , Deutſch⸗ -Wilmersdorf , Zehlendorf und der Gutsbezirk Düppel,
. zum 2. Diſtrikt, die in der Nähe Berlins belegenen und nicht beim 1. Diſtrikt aufgeführten Landgemeinden und Gutsbezirke,
zum 3. Diſtrikt, die Landgemeinden und Gutsbezirke an der weſtlichen und öſtlichen Kreisgrenze,
zum 4. Diſtrikt,
die Landgemeinden an der ſüdlichen Kreisgrenze.
Für die zu den Diſtrikten 2, 3 und 4 gehörigen Landgemeinden und Gutsbezirke, welche einen vollſtändig ländlichen Charakter bewahrt haben, ſind angefertigt worden:
1. eine Zuſammenſtellung der ländlichen Privat⸗-Beſitzungen mit nutzbaren Grundſtücken, nach dem Grundſteuer⸗-Reinertrage und mit Unterſcheidung der ſelbſtändigen und unſelbſtändigen Grundſtücke, eine Zuſammenſtellung der ländlichen Privatbeſitzungen nach den Größenklaſſen, eine Zuſammenſtellung derſelben Beſitzungen, nach der Größe und ihrem Grundſteuer-Reinertrage mit Unterſcheidung der ſelbſtändigen und unſelbſtändigen Grundſtücke.
Die vorſtehend unter den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Zuſammenſtellungen umfaſſen allerdings nur 3109 Privat-Beſitzungen, mit nutzbaren Grundſtücken in einer Größe von zuſammen 81705,5 Hektaren.
Indeſſen bieten dieſe Zuſammenſtellungen immerhin einen ſchätzbaren Anhalt für die Beurtheilung der rein ländlichen Privatbeſitzungen eines Theiles des
, Kreiſes und werden deshalb dieſem Abſchnitt als Anlagen II, III und IV an. geſchloſſen.
ö. Unter ſcheidung des Die nachfolgende Zuſammenſtellung enthält das Schluß-Ergebniß der, in den . Jahren 1861/65 ausgeführten Grundſtener⸗Regulirungsarbeiten art, bezw. nach der Dieſe Zuſammenſtellung iſt zwar nicht mehr vollſtändig zutreffend, weil nach
. deren Aufstellung einige, im Abſchnitt„Territorium“ bezeichnete Flächen, vom Kreisverbande abgetrennt find.
Die hierdurch eingetretenen Veränderungen ſind indeſſen ſo unerheblich, daß die gedachte Zuſammenſtellung, im Verein mit den Anlagen I bis IV dieſes Abſchnittes und der Anlagen II und III des Abſchnittes„Landwirthſchaft“, eine allgemeine Beurtheilung der Benutzungsart und Boden⸗Beſchaffenheit des Areals des Kreiſes zuläßt.
Es iſt deshalb von einer Abänderung der gedachten Zuſammenſtellung um— ſomehr abgeſehen worden, als hierzu zeitraubende und koſtſpielige Erhebungen nothwendig geweſen ſein würden.
