Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
68
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Gebäude- und Grund-⸗Eigenthum.

Anterſcheidung der Es iſt ermittelt worden: Geb and ch d. 7. ö err, ,, die Zahl der im Eigenthum der Krone, des Staates, der Gemeinden,

er, men,, Schul⸗ und Kirchenſozietäten und milden Stiftungen befindlichen Gebäude, ö. der. ſowie die Gebäude von Privat-Perſonen, welche nach 8 3 des Gebäude­ſteuer-Geſetzes vom 21. Mai 1861(No. I, 1 bis 6, 8 und Ih ſteuer­

frei ſind, auf zuſammen 1709.

Gezählt wurden hiervon im Einzelnen:

Gebäude für Unterrichtszwecke.

Dienſthäuſer für Geiſtliche und i o

Gebäude für Gottesdienſt

Armen⸗, Kranken⸗, Siechen⸗ ꝛc. aufer

Gebäude für Verkehrszwecke

Gerichts- und Gefängnißgebäude

Gebäude für militäriſche Zwecke.

Spritzenhäuſer.

Sonſtige Gebäude für öffentliche.

Wohngebäude, ſoweit dieſelben nicht unter bis 9 nige zn 2... u 260

Gemen lichtete

. Scheunen;.

Scheunen mit Stallen J 40

. Ställe.;.

Andere Wir hſchafts ge baude o

Sonſtige Gebäude und Baulichkeiten.. 85

find wie angegeben.. 1709 Gebäude.

© 0 A O w PS C N HE

Die Gebäude und Baulichkeiten der Erwerbsgenoſſenſchaften und Privat Perſonen unterſcheiden ſich ihrer Beſtimmung(Benutzungsart) nach wie folgt:

1. Wohngebäude. 11018 mit Scheunen::; 2 mit Ställen:.., 666. mit Scheunen und Ställen- 2 mit gewerblichen Gebäuden 73 mit ſonſtigen Gebäuden.. 36 ſind zuſammen 11547 Gebäude. 2. Gewerbliche Gebäude aus J..... 1574 mit Stälen... 0... 69 mit Mühlen. mit Speichern und Mage gn 49 ſind zuſammen 1853 n

Latus 13400 Gebäude.