Gebäude⸗ und Grund⸗Eigenthum.
der Gemeinde Mk. Pf. der Gemeinde Mk. Pf. Transport 19925 Transport 22825— Zehlendorf *) Außerdem iſt für die Anbringung Zehlendorf des Normalſchrauben⸗GeZernsdorf windes an den Spritzen k. 1... der Gemeinden der BeZoſſen*) J trag von 4271 10 Zoſſen. gezahlt worden, Latus 22825 ſind zuſammen 27096 10
Bei Bewilligung der vorbezeichneten Mittel iſt nach folgenden, von der GeneralVerſammlung aufgeſtellten Grundſätzen verfahren worden:
1. Denjenigen Mitgliedern, welche ſowohl mit ihren Gebäuden als auch mit deren Inhalt durch den Verein verſichert ſind, wird aus Vereinsmitteln, inſoweit und ſo lange dieſelben dazu hinreichen, gewährt:
a) für Umwandlung eines ganzen Strohdaches in harte Dachung eine Prämie von 12 Mark pro Quadratruthe der Grundfläche des Gebäudes, oder rund 0,85 Mk. pro Quadratmeter;
b) bei Sturmſchäden Erſatz für zerſtörte Bedachung und zwar:
bei Pappdach
„Ziegeldach.
„Schieferdach..
/ Zinkdach” pro Quadratruthe der Dachfläche, oder reſp. 0,63 Mk., 1,06 Mk., 1,27 Mk. und 1,69 Mk. pro Quadratmeter.
Es darf indeſſen die Höhe der zu gewährenden Beihülfe in keinem Falle die Hälfte der thatſächlich aufgewendeten und glaubwürdig nachgewieſenen Koſten überſteigen.
Die Betroffenen gehen des Anſpruchs auf die feſtgeſetzte Beihülfe überhaupt verluſtig:
a) wenn der Entſchädigungs⸗Anſpruch nicht binnen 3 Tagen, nach dem Eintritt des Sturmſchadens bei dem Vorſtande des Teltower Kreisvereins angemeldet wird, und
b) wenn der Sturmſchaden namentlich darauf zurückzuführen iſt, daß die Gebäude ſich notoriſch in ſchlechtem baulichen Zuſtande befinden.
Sobald die beim Vereine beſtehenden Geſammt-Verſicherungs⸗Summen
hartgedeckter Gebäude einer Gemeinde 150000 Mark erreichen, wird der
ſelben aus Vereinsmitteln zur Anſchaffung reſp. zur Verbeſſerung von Feuer
Löſchgeräthſchaften ein einmaliger Beitrag von 75 Mk. und für jede folgenden
300000 Mark ein weiterer Beitrag von 715 Mark gewährt. Bei Er
mittelung dieſer Verſicherungsſummen zählen ſowohl Gebäude, als Inhalts
) Dieſe Beiträge find den betreffenden freiwilligen Feuerwehren gezahlt worden.
