Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
104
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Meliorationen. Notte.

104 Gebäude- und Grund⸗Eigenthum.

III. Nur das Erdgeſchoß und die darüber belegenen Stockwerke, nicht aber das Dach- und das Kellergeſchoß, auch wenn in letzteren beiden Feuerungs⸗-Anlagen befindlich ſind, kommen bei den Poſitionen ad J. A. und B. als Stockwerke in Betracht.

IV. Bei Berechnung des Kehrlohnes gilt jeder zum Dach hinausgehende Schornſtein, ingleichen jede ruſſiſche Röhre als beſonderer Rauchfang.

Berlin , den 15. Juni 1878.

Der Königliche Landrath des Celtower Kreiſes.

Prinz Handjery.

Nachtrag.; Berlin , den 30. November 1880.

Es ſind Zweifel darüber entſtanden, in welchen Fällen die in der Kehrlohn­Taxe für den Kreis Teltow vom 15. Juni 1878(Beilage zum 49. Stück des Kreisblatts) unter J. B. 1 D. und J. B. 2p. feſtgeſetzten erhöhten Kehrlohn-Sätze für das Fegen von Rauchfängen in Gebäuden mit bewohnbarem Dachgeſchoß oder Kellerräumen zu erheben find.

In Folge deſſen beſtimme ich in Ergänzung der vorgenannten Kehrlohn­Taxe hierdurch, daß die Erhebung der bezeichneten erhöhten Kehrlohn⸗Beträge nur dann zuläſſig it, wenn in die zu reinigenden Rauchfänge Feuerungen der Parterre Etage und des Dachgeſchoſſes bezw. des Kellergeſchoſſes ſowie der Parterre⸗Etage zugleich einmünden.

Die Erhebung der erhöhten Sätze findet dahingegen nicht ſtatt, wenn die von dem Keller-, bezw. dem Erd⸗ oder dem Dachgeſchoß ausgehenden Rauchfänge direkt zum Dach hinausführen, ohne daß die Feuerungs⸗Anlage einer anderen Etage, als derjenigen, von welcher der Rauchfang ausgeht, mit dem letzteren in Verbindung ſteht.

Der Königliche Landrath des Celtower Kreiſes.

Prinz Handjern.

Die Regulirung der Notte iſt hauptſächlich ein Werk des verſtorbenen Land­raths von dem Kneſebeck und des früheren Waſſerbaumeiſters, jetzigen Eiſen­bahn⸗Betriebs⸗Inſpektors Klehm et in Berlin .

Die Ausführung der Regulirungs-A,rbeiten iſt in der Zeit vom 6. Juni 1866 bis September 1864 erfolgt, hat alſo etwa S! Jahre erfordert.

An Baukoſten ſind rund 1294000 Mark aufgewendet.

Zum Zwecke der Erhebung der Nottekaſſen⸗Beiträge iſt die beitragspflichtige Fläche in 5 Klaſſen eingetheilt. 7