Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
106
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Nuthe .

106 Gebäude⸗ und Grund⸗Cigenthum.

Die erſte Graben⸗-Schau⸗Ordnung desNuthe -⸗Fließes und der in ſelbigen geleiteten kleinen Flüſſe und Hauptgraben iſt von dem König Friedrich dem Großen unterm 19. September 1781 erlaſſen worden.

Dieſe Schau-Ordnung iſt imMylius A. Band VII. Seite 590 u. f. ab­gedruckt.

Das jetzt für den Nuthe⸗ -Schauverband gültige Statut iſt unterm 8. Oktober 1873 erlaſſen und als Beilage zum 48. Stück des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam vom Jahre 1873 veröffentlicht.

Der verwahrloſte Zuſtand der Nuthe und der mit derſelben in Verbindung ſtehenden Fluß- und Grabenläufe bildete ſeit langen Jahren den Gegenſtand un­ausgeſetzter und berechtigter Klagen, von Seiten der betheiligten Grundbeſitzer, ohne daß Abhülfe geſchaffen wurde.

Nachdem auf Grund des Geſetzes vom 1. April 1879 die Aufſſicht über den Nuthe⸗Schau⸗Verband auf den Kreisausſchuß Teltower Kreiſes übergegangen war, wendete der damalige Vorſitzende deſſelben, Königliche Landrath Prinz Handjery, der Regelung dieſer Angelegenheit ſein beſonderes Intereſſe zu. Weſentlich ſeinen Bemühungen iſt es zu danken, daß der Vorſtand des Nuthe⸗Schau⸗Verbandes eine durchgreifende und einheitliche Regelung des geſammten Nuthegebiets, nach einem von dem Regierungs- und Baurath Wer nekinck aufgeſtellten Plane vorzunehmen beſchloß.

Mit der Ausführung der umfangreichen Regulirungs-Arbeiten, welche nicht nur auf eine wirkſame Entwäſſerung, ſondern auch auf die Herſtellung zweckmäßiger Bewäſſerungs⸗A Anlagen gerichtet waren, iſt der Regierungs- und Baurath Wernekinck betraut. Die Regulirungs⸗-Arbeiten find mit allen Kräften gefördert und wenn auch nicht vollſtändig beendigt, ſo doch im Weſentlichen während der Jahre 1883/85 durchgeführt.

Den Umfang der vorgenommenen Regulirungs-Arbeiten veranſchaulicht die nachfolgendeZuſammenſtellung der außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben des Nuthe⸗Schau⸗Verbandes in den Jahren 1883, 1884 und 1885.