Unterscheidung
der Gemeindekategorien
nach Klassifikationsdistrikten
Befizungen
Ueberhaupt
Eigenthumsverhältnisse und Vertheilung der Besitzungen und Gebände auf Stadt und Land im Kreise Teltow.
Von den Besitzungen und Gebäuden in Spalte 2 und 3 sind Eigenthum
Anlage I.
Gebäude
Befizungen
I.
des Staates ( ausschließlich der Eisenbahnen)
Nuzbare Grundstücke find angegeben
II.
der Provinz
des Kreises 2c.
Nugbare Grundst. f. angeg.
III.
der Gemeinden, Kirchen- und Schulſocietäten
Nugbare Grundstücke s. angegeb.
Nutzbare Grundst.
1. angegeb.
Corporationen
Nugbare Grundst.
f. angeg.
Gebäude
ha
IV.
der Eisenbahnen ( Staats- u. Privatbahnen)
V. milder Stiftungen wirthschaftlich. und ähnlicher Ge=
VI.
VII.
Fiskalische, kommunale 2C. Besitzungen ( Spalte 4-23)
Privatbesigungen
( Spalte 24-27)
Privater
zusammen
nossensch.
ha
ha
ha
für
Befizungen
im Um= fange von Besizungen
ha
Gebäude
Besizungen
Gebäude
Besizungen
mit nugbaren
überhaupt
Grundstücken
Gebäude
nugbare
Grundstücke
Besizungen
Gebäude
Besizungen
ha
Städte
Landgemeinden ¹) Gutsbezirke ³) zusammen Aa und Ab
. Ab
.
"
Distrikt a³) Landgem. B Gutsbezirke B zusammen Distrikt a
Distrikt b) Landgem.. B
9
Gutsbezirke B
zusammen Distrikt b
"
Distrikt c³) Landgem.. B Gutsbezirke B zusammen Distrikt c
Städte
.
Landgemeinden
B
"
Gutsbezirke
Ab
40
B
"
zusammen Kreis Teltow
Bemerkung. 1. Unter Ab sind diejenigen ländlichen Ortschaften zu verstehen, in welchen eine überwiegende Anzahl von Wohngebäuden durch Vermiethung benutzt wird und welche daher bezüglich der GebäudesteuerVeranlagung in§ 6 des Gebäudesteuer- Gesezes den Städten gleichgestellt worden sind; unter B die übrigen ländlichen Ortschaften.
2. Für die Städte Aa und die Landgemeinden Ab können Angaben über die nugbaren Grundstücke nicht gegeben werden.
3. Ueber die Bedeutung 2c. der einzelnen Distrikte ist auf den Seiten 65 und 66 Auskunft gegeben.
4. Die über der Zeile stehenden kleinen eingeklammerten Zahlen bedeuten Privat- Besizungen, auf welchen ein oder mehrere steuerfreie Gebäude der betr. Kategorie vorhanden sind( z. B. Begräbnißkapelle eines Familienbegräbnisses auf einer Privatbesizung, Schulgebäude auf Rittergütern u. dergl.). Die betr. Zahlen sind in den auf der Zeile stehenden Hauptzahlen nicht enthalten.
Anlage II.
