Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
114
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Unterscheidung

der Gemeindekategorien

nach Klassifikations­distrikten

Befizungen

Ueberhaupt

Eigenthumsverhältnisse und Vertheilung der Besitzungen und Gebände auf Stadt und Land im Kreise Teltow.

Von den Besitzungen und Gebäuden in Spalte 2 und 3 sind Eigenthum

Anlage I.

Gebäude

Befizungen

I.

des Staates ( ausschließlich der Eisenbahnen)

Nuzbare Grundstücke find angegeben

II.

der Provinz

des Kreises 2c.

Nugbare Grundst. f. angeg.

III.

der Gemeinden, Kirchen- und Schul­ſocietäten

Nugbare Grundstücke s. angegeb.

Nutzbare Grundst.

1. angegeb.

Corporationen

Nugbare Grundst.

f. angeg.

Gebäude

ha

IV.

der Eisenbahnen ( Staats- u. Privat­bahnen)

V. milder Stiftungen wirth­schaftlich. und ähnlicher Ge=

VI.

VII.

Fiskalische, kommunale 2C. Besitzungen ( Spalte 4-23)

Privatbesigungen

( Spalte 24-27)

Privater

zusammen

nossensch.

ha

ha

ha

für

Befizungen

im Um= fange von Besizungen

ha

Gebäude

Besizungen

Gebäude

Besizungen

mit nugbaren

überhaupt

Grundstücken

Gebäude

nugbare

Grundstücke

Besizungen

Gebäude

Besizungen

ha

Städte

Landgemeinden ¹) Gutsbezirke ³) zusammen Aa und Ab

. Ab

.

"

Distrikt) Landgem. B Gutsbezirke B zusammen Distrikt a

Distrikt b) Landgem.. B

9

Gutsbezirke B

zusammen Distrikt b

"

Distrikt) Landgem.. B Gutsbezirke B zusammen Distrikt c

Städte

.

Landgemeinden

B

"

Gutsbezirke

Ab

40

B

"

zusammen Kreis Teltow

Bemerkung. 1. Unter Ab sind diejenigen ländlichen Ortschaften zu verstehen, in welchen eine überwiegende Anzahl von Wohngebäuden durch Vermiethung benutzt wird und welche daher bezüglich der Gebäudesteuer­Veranlagung in§ 6 des Gebäudesteuer- Gesezes den Städten gleichgestellt worden sind; unter B die übrigen ländlichen Ortschaften.

2. Für die Städte Aa und die Landgemeinden Ab können Angaben über die nugbaren Grundstücke nicht gegeben werden.

3. Ueber die Bedeutung 2c. der einzelnen Distrikte ist auf den Seiten 65 und 66 Auskunft gegeben.

4. Die über der Zeile stehenden kleinen eingeklammerten Zahlen bedeuten Privat- Besizungen, auf welchen ein oder mehrere steuerfreie Gebäude der betr. Kategorie vorhanden sind( z. B. Begräbniß­kapelle eines Familienbegräbnisses auf einer Privatbesizung, Schulgebäude auf Rittergütern u. dergl.). Die betr. Zahlen sind in den auf der Zeile stehenden Hauptzahlen nicht enthalten.

Anlage II.