Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
197
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Ackerbau, Viehzucht, Forſtwirthſchaft. 197

Elf hierüber lautende alte Urkunden befinden ſich im Kietzer Archive. Nach Mittheilung des Gemeinde⸗Vorſtandes in Kietz bei Gröben haben die

dortigen Eigenthümer das Recht zur Ausübung der Fiſcherei auf folgenden.

Gewäſſern:

auf dem Gröbener auch Jütchendorfer See genannt, auf der Nuthe von der Klein⸗Beuthener Freiarche bis unterhalb der Drewitzer Brücke in gleicher Höhe mit der Dorflage Drewitz, ſowie auf allen Gewäſſern die auf dieſer Strecke mit der Nuthe in Verbindung ſtehen, Kure mit Stöcker fließ, Gröbener Graben, dem Königsgraben bis zur Belziger Kreisgrenze, auf dem Moderſtrom, auch alte Nieplitz genannt, bis zur Einmündung des Schiaßgrabens.

Die Seen des Kreiſes haben, wie der AbſchnittPhyſiographiſche Skizze ergiebt, den verhältnißmäßig bedeutenden Umfang von 6018 ha 42 a 02 am, nehmen alſo etwa Mn der Kreisfläche ein.

Die Beſitzer der Seen ſowie einzelne J ſind ſeit Jahren bemüht die Fiſcherei zu heben.

Nur äußerſt geringe Erfolge ſind indeſſen bei Gewäſſern zu verzeichnen, auf welchen, gleichzeitig mit den Beſitzern oder Pächtern, der Fiſchfang von ſonſtigen Berechtigten ausgeübt wird.

Inſoweit die Ablöſung alter gijſcherei/ Serechti gungen erfolgt iſt, ſind dagegen erfreuliche Reſultate erzielt worden. Hierdurch angeregt haben in letzterer Zeit ver­ſchiedene Seebeſitzer die Ablöſung alter Fiſcherei⸗Berechtigungen in Antrag gebracht.

Der Fiſchfang iſt im Allgemeinen zufriedenſtellend und lohnend..

Namentlich werden gefangen:

Aale, Hechte, Bleie, Schleie, Alunder, Barſe, Plötze, Giſtern, Radauen, Quappen,

Kaulbarſe, Zander, Stinte, Gründlinge, Welſe, Karauſchen, Raapen, Karpfen. Seit dem Jahre 1854 wird in der Spree und den Nebengewäſſern auch die ſogenannte Barbe gefangen. Es wird vermuthet, daß dieſer Fiſch gelegentlich der im Jahre 1854 ſtattgehabten großen Ueberfluthung der Oder bezw. ihrer Nebengewäſſer in die Spree und Dahme eingeführt iſt. Die Krebspeſt hat im Jahre 1880 große Verwüſtungen unter den Krebſen angerichtet. Noch jetzt werden nur wenig Krebſe.

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In dem erſten Teil des Abſchnitts age Viehzucht und Forſtwirth ſchaft iſt bereits hervorgehoben, daß von der geſammten 164224,3 ha um­faſſenden Kreisfläche 59 191,4 ha mit Wald bedeckt ſind.

Von Königlichen Staatsforſten kommen in Betracht:

1. die Königliche Coepenicker Forſt, . ö Cummersdorfer Forſt, . Potsdamer. Forſt, ;. Spandauer Forſt, ö, Woltersdorfer Forſt.

Die von den zuſtändigen Königlichen Oberförſtern gemachten, hierunter ab­

gedruckten Mittheilungen geben ein anſchauliches Bild von der Größe, dem Holz­

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