Kreisverwaltung und Kreishaushalt. 249
G. Als Kreisverordnete in Auseinanderſetzungs-Angelegenheiten fun giren: der Gutsbeſitzer Jürgens zu Steglitz , der Gutsbeſitzer Strache zu Königs⸗Wuſterhauſen , 3. der Gutsbeſitzer Paſewaldt zu Mariendorf , der Reſtaurateur König zu Paulsborn, 5. der Gutsbeſitzer Dunkel zu Tempelhof .
H. Als Kreisboniteure ſind mit Genehmigung der Königlichen General⸗Commiſſion vereidigt: der Gutsbeſitzer Paſewaldt zu Mariendorf , der Amts⸗Vorſteher und Rittergutsbeſitzer Rom anus zu Buckow , der Gutsbeſitzer Ziethen zu Guſſow, der Gutsbeſitzer Oeh lert zu Mariendorf , der Gutsbeſitzer Gemeindevorſteher Rohrbeck zu Buckow .
Außerdem ſind 2 Pfer de⸗Aushebungs⸗ und 9 Pf er de⸗Muſterungs Com miſſionen gebildet.
Der Kreistag beſteht zur Zeit aus 42 Mitgliedern. Nach dem im Jahre 1876 von dem Kreistage, in Gemäßheit der SS 89, 90 und 111 der Kreisordnung . Vertheilungs⸗Plane haben zu wählen:
der Wahlverband der größeren ländlichen Grundbeſitzer, 18 Kreistags—
Abgeordnete,
2. der Wahlverband der Landgemeinden gleichfalls 18 Kreistags-Abge—
ordnete und
3. der Wahlverband der Städte, 6 Kreistags⸗-Abgeordnete.
Behufs Vollziehung der Wahlen in den Landgemeinden des Kreiſes iſt der Kreis in 14 Wahlbezirke eingetheilt. 4 Wahlbezirke wählen je 2 Abgeordnete, während die übrigen Bezirke nur je einen Abgeordneten zu entſenden haben.
Von den Städten wählen:
Coepenick 2 Abgeordnete, Zoſſen 1 Abgeordneten, und die zu einem Wahlbezirke vereinigten Städte Teltow , Trebbin , Mittenwalde und Teupitz zuſammen 3 Abgeordnete.
Nach dem§ 112 der Kreis⸗Ordnung iſt der für die Vertheilung der Kreistags— Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände zuletzt im Jahre 1876 vom Kreistage feſtgeſtellte Vertheilungs⸗Plan im Jahre 1888 einer Reviſion zu unterziehen. Von dieſem Zeitpunkte ab wird ſich mit Rückſicht auf das Ergebniß der letzten, im Jahre 1885 ſtattgehabten Volkszählung, gemäß§ 84 der Kreis-Ordnung die Zahl der Kreistags⸗Abgeordneten von 42 auf 46 erhöhen.
Der Kreis hat gemäß 8 10 der Provinzial-Ordnung vom 29. Juni 1875 zum Provinzial-Landtage der Provinz Brandenburg 4 Abgeordnete gewählt.
Die bei der letzten Volkszählung für den Kreis ermittelte Einwohnerzahl be
. rechtigt denſelben bei der nächſten Wahl 5 Abgeordnete zu entſenden. 32
Mahlen:
a. zum Kreistage.
h. zum ProvinzialTandtage.
