Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
264
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264 Polizeiverwaltung.

Eintheilung außer Betracht gelaſſen iſt, wird wie vor Einführung der Kreis­ordnung von dem Königlichen Polizei⸗Präſidium in Berlin ausgeübt. Von den commiſſariſchen Amtsvorſtehern ſind ernannt: auf Lebenszeit: die Amtsvorſteher Feurig zu Schöneberg und Boddin zu Rixdorf , auf 12 Jahre: der Amtsvorſteher Zimmermann in Steglitz . Die übrigen commiſſariſchen Amtsvorſteher ſind mit dreimonatlicher Kündigung beſtellt. Vor ihrer Beſtellung als Amts vorſteher waren: der Amtsvorſteher Feurig, Bürgermeiſter in Zoſſen , der Amtsvorſteher Boddin, Königlicher Rentmeiſter des Domainen Polizeiamts Mühlenhof und ſpäter Königlicher Hofkammer⸗-Secretair , der Amtsvorſteher Zimmermann, Bürgermeiſter in Bernau . Wie die Amtsbezirke bezeichnet find und welche Communal⸗Verbände zu den

a einzelnen Amtsbezirken gehören, ergiebt die Anlage I. Vo

Bolten der Auf Grund der Erfahrungen der Vorjahre find die Amts Verwaltungs koſten Amte- werwwattung. der zuſammengeſetzten Amtsbezirke für das Jahr 1885/86 wie folgt etatiſirt: 1. Remunerationen bezw. Amtsunkoſten⸗Entſchädigung der. Amts vorſteher.... 40598 Mk. Pf. 2. für Polizei⸗Executiv⸗ Beamte,. Gefangen⸗( wärter 2C 14869 3. für Unterhaltung der Amts-Gefängniſſe incl. Ver­pflegung der Gefangenen 6h 38 4. zur Beſchaffung von Geſetzbüchern, Druchſachen und: für ſonſtige Büreaubedürfniſſe. J 5. ſonſtige Koſten der Polizeipflege... K ſind zuſammen 70081 Mk. 80 Pf. Als Beitrag zur Deckung dieſer Koſten ſind den Amtsverbänden aus den, dem Kreiſe zu dieſem Behufe aus Staats- und Provinzial-Fonds überwieſenen Mitteln bewilligt 25 905 Mk. Pf. Die weiteren Koſten werden wie folgt gedeckt:. 1. Beitrag der Gemeinden und Gutsbezirke des Amts bezirks 46 2. an Polizei⸗Executiv⸗ Strafen, ſowie aus dem Erlöſe von Confiscaten; 3. erſtattete Polizei⸗Verwaltungskoſten| 4. ſonſtige unvorhergeſehene Einnahmen 34 ſind zuſammen 70081 Mk. 80 Pf. Auf wie hoch ſich die Amts⸗Verwaltungskoſten für die nur einen Communal­Verband umfaſſenden Amtsbezirke ſtellen, kann nicht angegeben werden, da dieſe Koſten gemäß§ 71 der Kreisordnung mit den Koſten der Gemeinde-Verwaltung gemeinſchaftlich feſtgeſtellt werden. Dieſen Amtsbezirken wird übrigens aus den vorbezeichneten Fonds gleichfalls ein Beitrag gewährt und zwar zuſammen in Höhe von 4800 Mark.