Gemeindeverwaltung und Gemeindehaushalt. 289
Kreisbedürfniſſen 20. durch einmaligen Beitrag erforderlich iſt, wird„in der Gemeinde ausgebracht“, d. h. in der Gemeinde-Verſammlung, wo darüber beſchloſſen wird, ſogleich auf den Tiſch gelegt. Darüber bedarf es keiner Rechnungslegung, weil gleich zur Stelle jedem Gemeinde- Mitglied die Ueberzeugung von der Verwendung feines Beitrages gegeben wird. In den größeren ländlichen Ortſchaften, wie in Nowawes , Königs-Wuſterhauſen , Schöneberg und Rixdorf würde dies Verfahren nicht genügen, und iſt daſelbſt das Rechnungsweſen nach dem Bedürfniß eingerichtet.“ Nach dieſer Zeit, und zwar namentlich ſeit dem Jahre 1870, find die betreffenden Verhältniſſe im Kreiſe vollſtändig umgeſtaltet worden. In jeder, auch in der kleinſten Gemeinde wird über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde vorſchriftsmäßig Buch geführt.
In mehr denn 40 Gemeinden ſind in gleicher Weiſe wie in den Städten etatsmäßige Verwaltungen eingeführt.
Gleiche Einrichtungen werden alljährlich für eine weitere Anzahl von Gemeinden getroffen.. 
Die Etats werden dem Kreis⸗Ausſchuſſe alljährlich eingereicht. Die RedhnungsS= legung erfolgt nach gegebenen Anleitungen jährlich und unter vollſtändiger Bei— bringung der zur Rechnungslegung erforderlichen Einnahme- und Ausgabe-⸗Beläge. Die Rechnungen und die dazu gehörigen Beläge werden, nachdem eine Reviſion derſelben durch die Gemeinde⸗Vertretungen bezw. Gemeinde-Verſammlungen vorher— gegangen iſt, von dem Kreis-Ausſchuſſe zur Prüfung eingefordert. Auf die Abſtellung der ſich hierbei ergebenden Mängel wird mit Nachdruck hingewirkt.
Von Kreis⸗Ausſchußwegen werden hin und wieder außerordentliche Reviſionen von Gemeindekaſſen angeordnet. Durch alle dieſe Maßnahmen iſt mit der Zeit eine weſentliche Verbeſſerung des Kaſſen⸗ und Rechnungsweſens in den Landgemeinden des Kreiſes erzielt worden.
Vor dem Jahre 1861 können die Gemeindekaſſen nach dem Berichte des damaligen Landraths von dem Kneſebeck nur von geringer Bedeutung geweſen fein.
Das iſt jetzt anders geworden. Es werden zur Zeit durch die Gemeindekaſſen Summen verausgabt, welche die ſämmtlichen im Kreiſe aufkommenden direkten Staatsſteuern erheblich überſteigen.
Es betrugen nämlich im Jahre 1884,85
die Einnahmen der Landgemeinden.... 1208675 Mk. 27 Pf.
die Ausgaben dagegen 1091233„ 51„, während ſich die Einkommen-, Klaſſen-, Grund⸗ und Gebäudeſteuer des ganzen Kreiſes pro 1884/85 nur auf rund 773000 Mk. belief.
Die Einnahmen ſetzen ſich wie folgt zuſammen:
1. Erträge aus dem SGemeinde-Cigenthum.... 107855 Mk. 36 Pf. 2, Öemeindeftenern a0 LE A EEE TA 245 98 3. aus 1141555 11 Sir n gelder 3347 85 Einnahme zu Armenzwecken bezw. erſtattete
Armen pflege loten 23399 66 Insgemein— hier find namentlich auch aufs
genommene Darlehne gebucht! 235270 312
in Summa 1208675 Mk. 27 Pf. 37
