Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
298
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Gemeindeverwaltung und Gemeindehaushalt.

. Transport 43940 Mk. Bürgerrechtsgeld 7. Hundeſteuer Wallgeld, Kanon und Erbpacht Pacht für Ackerparzellen Stand⸗ und Stättegeld Polizeiſtrafen aus Schiedsmannzs⸗-Vergleichen Schulgeld 14. Schul⸗Strafgel der 15. Grabſtellengebühren 16. Accidenzien für den Kantor und Küſter, ſoweit fie nach einem Abkommen zwiſchen dieſen und der Stadt zur Kämmereikaſſe fließen 17. Zinſen aus dem Capitalvermögen 18. Chauſſeegeld⸗Pacht 19. Kriegsſteuer⸗Entſchädigung 20. Hebegebühren 21. zuſammen.. 84201 Mk. Dagegen ſind in gleicher Zeit zuſammen verausgabt: 1. für Adminiſtration. 19357 Mk. 2. für Armenzwecke 5106 3. für Kirchen- und Schulzwecke 32295 4. für Straßen-, Wege-, Brücken: und andere Bauten 10 842 an Servis⸗Zuſchuß 6. für Feuerlöſchzwecke zur Abtragung von Schulden für ſonſtige Zwecke zuſammen.. 76014 Mk.

Für Teupfitz gelten die Beſtimmungen des VIII. Titels der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853.;

Es beſteht demzufolge in Teupitz kein Magiſtrats-Collegium. Die Geſchäfte des Magiſtrats werden vielmehr durch den Bürgermeiſter allein wahrgenommen; auch führt derſelbe zugleich den Vorſitz in der Stadtverordneten-Verſammlung, welche aus 6 Mitgliedern beſteht. Dem Bürgermeiſter ſind 2 Schöffen zur Seite geſtellt, welche ihn zu unterſtützen und in Verhinderungsfällen zu vertreten haben.

Die letzte zum Zwecke der Stadtverordnetenwahl aufgeſtellte Wählerliſte ent­hielt 112 Wahlberechtigte.

Von dem Geſammtſteuer-Soll entfielen auf die Wähler:

der ,, 2....: 1124 IM. 11.., L132

Il,. J 1084

An den Stadtverordneten⸗Wahlen haben ſich rund 35 pCt. der Wahlberechtigten betheiligt. An beſoldeten Gemeinde⸗Beamten fungiren: 1 Bürgermeiſter, 1 Kämmereikaſſen­

Rendant, 1 Stadtdiener und 1 Waldwärter.