Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
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Auf Grund des Geſetzes vom 9. März 1874 über die Beurkundung des Perſonenſtandes und die Form der CEheſchließung iſt der Kreis in 54 Standes­amtsbezirke eingetheilt.

Die Standesamts⸗Geſchäfte werden mit Ausnahme der Bezirke Rixdorf und IGroß⸗Köriß von den hierzu verpflichteten Bürgermeiſtern, kommiſſariſchen Amts­Vorſtehern, Gemeinde⸗ und Guts-Vorſtehern wahrgenommen.

Für Rixdorf iſt ein beſonderer, aus Staatsfonds zu beſoldender Standes­beamter beſtellt. 2

Die Standesamts⸗Geſchäfte für den Bezirk Groß⸗Köriß find gegen entſprechende Entſchädigung dem Bürgermeiſter in Teupitz übertragen..

Ueber die Eintheilung der Standesamts⸗-Bezirke ergiebt die hierunter abge­

druckte Nachweiſung das Nähere.

Name Hier zu gehören . des ö Standesamtsbezirks Gemeinden Gutsbezirke

Laufende Nr.

Coepenick, Stadt Coepenick, Stadt

Mittenwalde , Stadt Mittenwalde , Stadt

Teltow, Stadt Teltow , Stadt

Teupitz , Stadt Teupitz , Stadt

Trebbin , Stadt Trebbin , Stadt

Zoſſen , Stadt Zoſſen , Stadt

Friedenau

Schöneberg 2. Schöneberg

= Deutf ch⸗Wilmersdorf

Deutſch⸗Wilmers dorf 2. Schmargendorf

Standes amts ver­waltungen.