Teil eines Werkes 
[Hauptbd.] (1887)
Entstehung
Seite
361
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Verhältniſſe der arbeitenden Klaſſen, Abwehr der Verarmung. 361

Die vorſtehend unter B. 1 bis 10 genannten Kaſſen erſtrecken ſich auf alle im § 1 des Geſetzes bezeichneten Gewerbszweige und Betriebsarten, mit Ausnahme derjenigen denſelben angehörenden Betriebe oder Gewerbszweige, für welche eine Betriebs⸗(Fabrik- Krankenkaſſe oder eine beſondere Ortskrankenkaſſe errichtet iſt. Für die ſonach gebildeten Ortskrankenkaſſen wurden durch die Communalaufſſichts behörde bezw. ſoweit eigene Ortskrankenkaſſen in Frage kommen, durch die Gemeinde­behörden unter Mitwirkung der Auffichtsbehörde nach Anhörung der Betheiligten Statuten errichtet, welche die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde(Be­zirks ausſchuß zu Potsdam ) erlangten. Um die Leiſtungsfähigkeit der Kaſſen von vornherein nicht in Zweifel zu ſtellen, wurden die Kaſſenbeiträge faſt durchweg auf den geſetzlich zuläſſigen Höchſtbetrag, die Krankenunterſtützungen dagegen auf den Mindeſtbetrag normirt.

Nachdem auch vorgeſchriebenermaßen durch Commiſſare der Aufſichts behörde die Wahl der Kaſſenvorſtände herbeigeführt worden war, traten die gegründeten Ortskrankenkaſſen Ende 1884 in Wirkſamkeit, indem die Vorſtände nach einheit lichen, von der Aufſichts behörde in Vorſchlag gebrachten und mündlich erläuterten Muſtern die Buch- und Kaſſenführung regelten, Kaſſenführer und Kaſſenärzte be ſtellten, Vereinbarungen mit Apothekern und Krankenhaus-Verwaltungen trafen, Meldeſtellen errichteten und ſonſtige für zweckmäßig erachtete Einrichtungen ins Leben riefen.

Nach den bisherigen Geſchäftsergebniſſen aller dieſer Kaſſen erſcheint die Hoffnung begründet, daß die Leiſtungs⸗ und Lebensfähigkeit derſelben nicht allein geſichert iſt, ſondern daß auch Herabſetzungen der Beiträge bezw. Erhöhungen der Leiſtungen vielfach in nicht ferner Zeit ausführbar ſein werden.

Die Aufſicht über die gemeinſamen Ortskrankenkaſſen wird von dem Königlichen Landrath des Teltower Kreiſes als Vorſitzenden des Kreisausſchuſſes unter Ober aufſicht des Königlichen Regierungs⸗-Präſidenten zu Potsdam wahrgenommen.

Neben den vorſtehend genannten Kaſſeneinrichtungen erfolgte die Errichtung von

G6. Betriebs:(Fabrik) Krankenkaſſen durch die betreffenden Unternehmer für folgende Betriebe: 1. für die chemiſche Fabrik der Firma Kun heim K Co. zu Nieder-Schöneweide , 2. für die in den Etabliſſements der Firma W. Spindler zu Spindlersfeld bei Coepenick beſchäftigten Perſonen, 3. für die auf den Ziegeleien der Firma C. J. Krauſe in Königs⸗Wuſterhauſen 3u Senzig, Körbiskrug, Motzen und Schöneicher Plan beſchäftigten Perſonen, für die auf den Dampfziegeleien der Firma W. Herms zu Halbe be ſchäftigten Perſonen, für die auf der Ziegelei der FirmaWilhelm Kopp, Berlin , Köpenicker ſtraße 91, zu Amt Löpten beſchäftigten Perſonen, für die FirmaAdler Deutſche Portland⸗Cement⸗Fabrik zu Zoſſen an Stelle der ſeit 1872 beſtandenen Kranken- und Sterbekaſſe, für die FirmaWolffs Cattunfabrik zu Nieder⸗Schöneweide an Stelle der ſeit 1869 beſtandenen Fabrikarbeiter⸗Kranken⸗ und Sterbekaſſe, 46