Verhältniſſe der arbeitenden Klaſſen, Abwehr der Verarmung. 363
Trebbiner Kranken- und Sterbekaſſe für ſämmtliche Berufszweige— Sitz in Trebbin —,
Kranken⸗ und Begräbnißkaſſe des Gewerkvereins der Deutſchen Maſchinen— bau⸗ und Metallarbeiter— Sitz in Rixdorf —,
J. Kranken- und Begräbnißkaſſe des Gewerkvereins der Deutſchen Klempner
und Metallarbeiter— Sitz in Rixdorf —,
8. Kranken- und Begräbnißkaſſe des Gewerkvereins der Deutſchen Zimmerer
— Sitz in Rixdorf —, 9. Kranken- und Begräbnißkaſſe des Gewerkvereins der Deutſchen Tiſchler (Schreiner) und verwandten Berufsgenoſſen— Sitz in Tempelhof —.
Die unter 6 bis 9 genannten Kaſſen hatten bis zur Durchführung des Krankenverſicherungs⸗-Geſetzes ihren Sitz in Berlin , verlegten denſelben aber mit Rückſicht auf die höhere Feſtſtellung der Sätze des ortsüblichen Tagelohns für Berlin , in die nächſte Umgebung. Ihre Wirkſamkeit erſtreckt ſich auf das ganze Deutſche Reichsgebiet, in deſſen verſchiedenſten Theilen örtliche Verwaltungsſtellen errichtet worden ſind..
Die Aufſicht über die vorgenannten eingeſchriebenen Hülfskaſſen hat der König— liche Kreis⸗-Landrath wahrzunehmen.
Neben dieſen Hülfskaſſen find, wie nicht unerwähnt bleiben mag, noch von zahlreichen anderen eingeſchriebenen Hülfskaſſen, welche außerhalb des Kreiſes Teltow ihren Sitz haben, örtliche Verwaltungsſtellen ſpeciell in Rixdorf , Deutſch— Wilmersdorf, Nowawes , Johannisthal , Alt- und Neu⸗Glienicke, Buckow , Trebbin , Britz , Steglitz , Coepenick, Mariendorf , Schöneberg , Treptow und Zoſſen errichtet worden, durch welche eine nicht unbeträchtliche Zahl von Verſicherungspflichtigen jenen Kaſſen zugeführt wird. Eine nähere Darſtellung bezüglich dieſer Verwaltungsſtellen möchte hier mit Rückſicht darauf erübrigen, daß fortgeſetzt Veränderungen eintreten.
Ueber die örtlichen Verwaltungsſtellen wird die Aufſicht in Städten mit mehr als 10000 Einwohnern von der Drtspolizeibehörde, im übrigen von dem Königlichen Kreis-Landrath wahrgenommen.
G. Sonſtige, ſtaatlich genehmigte Kaſſeneinrichtungen ſind nach Einführung des Krankenverſicherungs⸗-Geſetzes im Kreiſe Teltow beſtehen geblieben: 1. die Sterbekaſſe zu Teltow , gegründet im Jahre 1858, 2. die Kranken- und Sterbekaſſe No. L zu Coepenick, an Stelle der alten gleichartigen Kaffe neu errichtet Ende 1884, 3. die vereinigte Sterbe- und Krankenkaſſe No. Il zu Coepenick, gegründet im Jahre 1870,. die freiwillige Sterbe⸗ und Wittwen Unterſtützungskaſſe zu Coepenick, gegründet im Jahre 1876, die Kranken- und Sterbekaſſe für alle Berufsſtände zu Rixdorf , beſtehend ſeit dem Jahre 1865, in veränderter Form ſtaatlich beſtätigt im Jahre 1885, die Sterbe- und Krankenkaſſe zu Schöneberg , beſtehend ſeit 1881, in veränderter Form ſtaatlich beſtätigt im Juli 1886, 46.