Verhältniſſe der arbeitenden Klaſſen, Abwehr der Verarmung.
7. die Krankenkaſſe des Vereins ſelbſtändiger Stuhlarbeiter zu Nowawes , errichtet im Jahre 1878,
8. die Kranken⸗ und Sterbekaſſe zu Königs⸗Wuſterhauſen , errichtet im Jahre 1857,
9. der Kranken- und Sterbeverein zu Klein⸗Glienicke , beſtehend ſeit dem
Jahre 1849.,.
Für alle dieſe ſtaatlich beaufſichtigten Kaſſen-Einrichtungen beſteht ein Beitrittszwang nicht; die Mitglieder derſelben ſind von der durch das Kranken— verſicherungs⸗Geſetz eingeführten anderweiten Verſicherungspflicht nicht befreit. Dieſe Vorausſetzungen treffen auch zu
H. auf die beſtehenden ſtaatlich nicht genehmigten Privat⸗Kranken
und Sterbekaſſen.
Orts ſtatutariſche Beſtimmungen.
Von der durch§ 2 des Krankenverſicherungs-Geſetzes den Gemeinden ein— geräumten Befugniß, die Anwendung der Vorſchriften des$ 1 auf weitere, dem Verſicherungszwange nicht ohne Weiteres unterliegende Perſonen zu erſtrecken, hat
ſeither nur die Gemeinde Nixdorf Gebrauch gemacht, indem ſie durch Ortsſtatut
de dato 27. Juni
de conf= n 1885 die Verſicherungspflicht auf alle im S 2 des Geſetzes bezeichneten
Perſonen, insbeſondere alſo auch auf die in der Land- und Forſtwirthſchaft beſchäftigten Arbeiter ausgedehnt hat.
Die Sparkaſſe des Kreiſes Teltow iſt von dem früheren, im Jahre 1883 ver⸗ Sn ar ka ſſo ſtorbenen Kreis⸗Landrath von dem Kneſebeck zu Jühnsdorf auf Grund eines des Kreiſen Seltow, von der Kreis⸗Vertretung unterm 10. März 1857 beſchloſſenen, mittelſt Allerhöchſter Cabinets⸗Ordre vom 1. Juni 1857 beſtätigten Statutes ins Leben gerufen worden.
Ihre Wirkſamkeit begann die Sparkaſſe mit dem 2. Januar 1858.
Die Verwaltung der Kaſſe erfolgte zunächſt durch ein, aus drei Mitgliedern beſtehendes Curatorium, welches von der Kreis⸗-Vertretung gewählt murde.
Dieſes Curatorium beſtand während der Zeit vom 2. Januar 1858 bis zum 1. April 1875 aus folgenden, inzwiſchen verſtorbenen Mitgliedern, nämlich
1. dem früheren Kreis-Landrath von dem Kneſebeck auf Jühnsdorf als
Vorſitzenden,.
2. dem Kreis⸗Deputirten Rittergutsbeſitzer v. Hake auf Klein⸗Machnow und
3. dem früheren Bürgermeiſter Sandner in Coepenick.
Die Geſchäfte des Rendanten der Sparkaſſe wurden während des gleichen Zeitraumes durch den ebenfalls inzwiſchen verſtorbenen Bürgermeiſter Grunenth al in Teltow nebenamtlich wahrgenommen.
Mit dem 1. April 1872 erfolgte die Verlegung des Sitzes der Sparkaſſe von Teltow nach Berlin. —
Zugleich übernahm die Funktionen des Vorſitzenden des Curatoriums der Sparkaſſe, in Stelle des Kreis-Deputirten von dem Kneſebeck , der damalige Landrath jetzige Regierungs⸗-Präſident Prinz Handjery, während für den Bürgermeiſter Sandner, nachdem derſelbe das ſeit Begründung der Sparkaſſe verwaltete Amt eines Mitgliedes des Sparkaſſen⸗Curatori niedergelegt hatte, der Gemeinde
