Alterszulagen,
Emeritirte gehrer.
Sächliche Ausgaben für Achulzmwecke.
Summariſchr
Zu ſammen ſtellung der;
382 Unterrichts Angelegenheiten. Dieſer Betrag entſpricht rund einem 27 procentigen Zuſchlage zur StaatsEinkommen⸗ und Klaſſenſteuer des Kreiſes für das Jahr 1883/84.
Alterszulagen bezogen außerdem aus Staatsfonds 100 Lehrer mit zuſammen 14877 Mk..
Anfangs des Jahres 1884 wurden im' Kreiſe 19 emeritirte Lehrer gezählt. Dieſelben bezogen Ruhegehälter in Höhe von zuſammen. 11621 Mk. wovon gedeckt wurden: 1. aus Staatsfonds. y 2484 Mk. 2. von den Gemeinden bez. Schulverbänden... 9137
;. ſind wie angegeben... 11621 Mk.
Durchſchnittlich entfiel alſo auf einen emeritirten Lehrer ein Ruhegehalt von 610 Mk. jährlich.
Dieſer Durchſchnittsſatz würde ſich indeſſen weſentlich geringer, nämlich auf etwa 510 Mk. ſtellen, wenn nicht einem Schöneberger Lehrer, welcher in Folge von Landverkäufen ein unverhältnißmäßig hohes Einkommen hatte, nicht die bedeutende Penſion von 2400 Mk. Jährlich gewährt würde.
Inzwiſchen iſt das Lehrer⸗-Penſionsgeſetz vom 6. Juli 1885 in Kraft getreten, durch welches die Lehrer bezüglich des Penſionsanſpruchs im Weſentlichen den Staatsbeamten gleichgeſtellt werden. Nach dieſem Geſetz wird die Penſion bis zum Betrage von 600 Mk. aus Staatsfonds gewährt; die über dieſen Betrag hinaus zu zahlende Penſionsſumme haben die zur Unterhaltung der Lehrer Verpflichteten zu zahlen.
”
Bon den Gemeinden und Schulverbänden ſind im Jahre 1883/84 ferner aufgebracht worden::; 1. zur Beſchaffung von Lehrmitteln w an Beiträgen zur Lehrer-Wittwen⸗ und Waiſenkaſſe. zur Beſchaffung der Heizungs⸗Materialien für die Schulklaſſen, für die Reinigung und Heizung derſelben, ſowie für ſonſtige Schulbedürfniſſe— indeſſen mit Ausſchluß der Schulbaukoſten 32150„
find zuſammen.. 42935 Mk.
1317 Mk. 3468
”
2. 3.
won den Gemeinden jahre 1883/84 durch beſondere Umlagen baar aufgebracht:
und Achulnerbänden
durch beſondere Am
lagen aufgebrachten Betrage.
1. an Klaſſenmiethe JJ 1153 Mk. 2. zur Zahlung von Mieths⸗ und Feuerungs⸗Entſchädigungen
an Lehrer und Lehrerinnen. J 24416, 3. zur Beſoldung der Lehrer und Lehrerinnen 124818„ 4. zur Beſoldung der Handarbeits⸗Lehrerinnen 8041, 5. zur Zahlung von Ruhegehältern an emekitirte Lehrer 9137, 6. zur Deckung der ſächlichen Ausgaben des Schulweſens—
mit Ausſchluß der Baukoſten ve. 4442085
”
ſind zufammen.. 210500 Mk.