A| Vorrede.. den beauͤgeten endzwek zuerhalten; er erhielt den zugang zu dem Koͤnigl. Haupt
archiv und andern quellen, und beſuchte ſelbſt in verſchiedenen angeſtellten reifen
die Staͤte in der ganzen Mark, welchen vorher die Königliche abſicht war mitgetheilet worden; wie dann an alle Magiſtraͤte und Inſpectores durch alle Marken die Verordnung ergangen, daß jene bei den Staͤten, dieſe bei den unter jeder lnſpection ſtehenden Predigern in den Staͤten und auf dem Lande dahin ſehen möchten, daß die iedes orts befindliche und zu dieſem zwek dienſame nachrichten forderſamſt eingeſchikket würden; und fein die dinge, worauf etwa hauptſaͤchlich zuſehen wäre, kuͤrzlich angezeiget, nachgehends auch, und ſonderlich nach hintrit Sr. Hoͤchſtgedachten Königlichen Majeſtaͤt Friedrichs H die ganze verordnung mutatis mutandis wiederholet, und ferner aufgegeben worden, daß die vom Verfaſſer uͤberſchikte
beſchreibung ieder Stat uͤberſehen, und ſobald, als möglich, wieder zuruͤk geſchikket
werden moͤchte.
Mitten in dieſer beſchaͤftigung aber hats dem HErrn über tod und leben gefallen, dem Verfaſſer den kiel aus den haͤnden zunehmen, und ihm am 6 März 1717 aus dieſer zeitlichkeit durch den tod abzufordern, da er das werk bis auf 1x, wiewohl nicht alle gleich groſſe Bände geſchrieben gefördert hatte. Und wie er auſſer einem Studioſo, der ihm im ſchreiben an hand ging, allezeit einen Mathematicverſtaͤndigen hielt, welcher die Staͤte und andere merkwuͤrdigkeiten abzeichnen mußte: alſo war auch eine anſehnliche anzahl zeichnungen verfertiget worden, welche theils Staͤte, theils Alterthuͤmer oder auch Naturalien vorſtellen.
Bald nachhero kam unterm dato Berlin am 23 Maͤrz 171 ein Koͤniglicher Befehl, daß das geſchriebene Werk mit den dazu gehörigen Collectaneis ins Koͤnigl. Archiv ſollte geliefert werden: welches dann endlich auch geſchehen muͤſſen, und habe ich ſelbiges damahls ſelbſt nach Berlin gebracht, und am 30 Oktob. dem Koͤnigl. Archiv gegen ausge ſtellten ſchein ausgehaͤndiget..
Endlich haben Se. Königl. Majeſtaͤt unſer Allergnaͤdigſter König und Herr, bald anfangs Dero gluklichen Regierung auf unterthaͤnigſtes anſuchen der Erben, welche ihres reſpective Vaters und Großvaters arbeit ganze 23 jahr fruchtlos in fremden haͤnden ſehen muſſen, unterm dato Berlin am 9 Nov. 1740 mir Allergnaͤdigſt anbefohlen, das MS. gegen behörigen Schein aus dem Geheimen Hauptarchio abzufodern, deſſen vollziehung und edirung ohne anſtand vorzunehmen, und dahin bedacht zuſein, daß alles, ſobald 1hunlich, zum ſtande kaͤme: zu welchem ende dann auch die etwa noch fehlende nach: richten aus dem Geheimen Hauptarchiv, von den Rahthauͤſern und Kirchen, auf gleichmäßige beigelegte ordres mitgetheilet werden ſollten.
Dieſem