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Jude und Nichtjude : eine Erwiderung auf die Schriften der Triple-Allianz der Herren Doctoren Holdheim, Salomon und Frankfurter / von einem Ungenannten
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ein Gebetbuch das im Verlauf von 23 Jahren erst vergriffen ist, kann vielen Juden zum Troste und zur Erbauung gedient haben? Sehen Sie doch nur wie viele Auflagen unterdessen von den alten Gebetbüchern erschienen und begierig aufgekauft worden sind! Sie wissen das selbst recht gut, aber Sie wollen es nicht wissen.

Was den Unterschied zwischen typischen und accessorischen Gebeten betrifft, so scheinen Sie selbst dem hochwvhlweisen Tempel- comité seine Unwissenheit vorgeworfen zu haben, da wie Sie sagen, schon in der Mischna alle achtzehn Segenssprüche vorkommen. Was Sie selbst aber als Grund weiterhin anführen, den die Herrn Verfasser nun nicht gemeint haben, den Sie ihnen aber gerne unterschieben möchten, daß nämlich, da erst Simon Happakuli die achtzehn Segenssprüche geordnet habe, sie nothwendig vorher der Ordnung ermangelt hätten, das ist mit Ihrer Erlaubniß falsch. Denn gerade Megillah 18a be­müht sich der Talmud den zwischen der Baraita und Simon Hap- pakuli stattfindenden Widerspruch dadurch auszuglcichen, daß er sagt, sie wären schon geordnet gewesen, aber vergessen worden, und darauf hätte sie Simon Happakuli wieder geordnet. Auch Ihre andere Behauptung, daß die daselbst erwähnte Baraita nicht sage, daß die 120, Greise zu einer Zeit gelebt, sondern nur, daß sie die Gebete ge­ordnet hätten, gränzt ans Lächerliche; denn das würde ebenso sein, als wenn man einst lesen sollte in späterer Zeit: Mehrere Herren aus Hamburg hatten die Vermessenheit, neue Gebete in der Ordnung einzuführen. Würde es da wohl Einem einfallen, zu be­haupten, sie hätten nicht zusammen gelebt? (Vorausgesetzt daß es noch Narren dann gäbe, die eine Untersuchrmg darüber anstellen wollten). Doch ist, wie Sie selbst sagen, dieser Unterschied minder wichtig,

Ferner geben Sie als Grund der deutschen Sprache beim Abend­gebet an, weil es nicht zu den Pflichtgebeten gehöre, sondern nur ein frei­williges sei. Dies ist nun wohl wahr; wollen Sie aber nicht in An­schlag bringen, was Maimonides sagt im Gebete 1, 6.

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N2ZN N^ON2Und dennoch hat ganz Israel an allen seinen Wohn- plätzen den Gebrauch angenommen, das Abendgebet zu verrichten, und es sogar als Pflichtgebet übernommen?" Wissen Sie nicht was mOMN und der ragen, daß es nur in so fern freiwilliges Gebet heiße, um es aussetzen zu können wegen eines sonst nicht zu erfüllenden Ge­setzes? Daß Sie fermer die Erlaubniß des Deutsch-Betens als etwas Allbekanntes voranssetzen, ist ja nur bei einem öffentlichen Gebete; bei einem Gebete jedoch, wo einzelne vom Ganzen sich getrennt habende Männer beten, ist es durchaus nicht gestattet. Daß Sie indessen Herr Rabbiner, als Sachkenner es versuchen, den Mischna-Com- mentar gegen den Jad Hachasaka geltend zu machen, das ist ans-