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Herr von Dingeldein hatte dieses Schweigen richtig gedeutet. Zum zweiten Male trat er vor den Bittsteller hin und reichte ihm freundlich die Hand.
„Da Ihr zum ersten Male etwas für Euch erbittet, so werde ich's Euch gewiß nicht abschlagen. So weit es an mir liegt, werde ich Euren Wunsch respektiren, und für den Fall, daß wir des Diebes habhaft werden, bei Gericht ein gutes Wort für ihn einlegen. Ueberigens hängen wir auch in Frankfurt Keinen, ohne daß wir ihn haben, ganz so, wie man es von den Niirnbergern sagt. Wann ist der Diebstahl eigentlich begangen worden?"
„Vergangene Nacht waren es vier Wochen, seitdem ich ihn entdeckte; die That kann nur wenige Stunden vor ihrer Entdeckung begangen worden sein."
„Aber um Himmelswillen," fuhr Herr von Dingeldein erregt auf, „wie kann man auch über eine solche That vier Wochen verstreichen lassen, ohne Anzeige zu erstatten! Jetzt sind alle etwaigen Spuren verwischt, der Thäter hat das gestohlene Gut bequem in Sicherheit bringen können, jetzt ist es schwer, wenn nicht geradezu unmöglich, dem Verbrechen aus die Spur zu kommen."
„Die Bedenken Ew. Exeellenz sind gewiß berechtigt, wenn vielleicht auch nicht in ihrem ganzen Umfang. Ich habe sofort die Untersuchung an Ort und Stelle vorgenommen, wenn auch gewiß nicht geleitet von der praktischen Erfahrung eines erleuchteten Untersuchungsbeamten. Uebrigens habe ich am folgenden Tage den Schlüssel des Schrankes abgezogen und ihn seitdem nicht wieder geöffnet. Eine Anzahl werthvoller Bücher und Manuscripte, die ich in einem Seitenverschluß des Wand-