wieder gutzumachen. Du weißt ja, daß nach den Gesetzen unserer heiligen Kirche eine Ehescheidung unzulässig ist; so ist dieser wahrhaft königliche Edelmann für unabsehbare Zeit an ein Wesen gekettet, wie es ihm mein Uebermuth zugewiesen hat. Meine einzige Hoffnung ist Deine Weisheit, die sich schon so oft größer erwiesen hat, als meine Thorheit; weißt Du einen Rath, um aus dieser schrecklichen Lage frei zu werden?"
„Wir wollen der Sache ruhig in's Auge schauen und sie bis auf ihren Ausgangspunkt zurück verfolgen," erwiderte Don Abarbanel. „Allerdings ist mir bekannt, daß eine Ehescheidung nach den Gesetzen der katholischen Kirche unmöglich ist, aber Eure Majestät wissen ja, daß Se. Heiligkeit der Papst in besonderen Fällen auch die Scheidung einer Ehe aussprechen kann. Da Ew. Majestät jetzt gerade eine Deputation zur Huldigung des Papstes mit reichen Geschenken nach Rom geschickt hat, so wird der Augenblick der geeignetste sein, um eine solche Bitte zu stellen und ihrer Erfüllung sicher zu sein. Die Gesandtschaft ging vor zehn Tagen von hier ab und wird Wohl in den allernächsten Tagen in Rom eintrefsen. Ein reitender Expreßkurier, den Ew. Majestät sofort ttachsenden würde, käine vielleicht ein oder zwei Tage später in Rom an. Diesem wäre die Weisung mitzugeben, daß die Gesandtschaft, bevor sie ihre Aufwartung im Vatikan macht, noch weitere Ordres abwartet. Dann scheint es geboten, daß Ew. Majestät Se. Eminenz den Erzbischof in das Geheimniß einweiht; dieser wird dann bereitwilligst allen Intentionen Ew. Majestät entsprechen. Ew. Majestät richtet dann ein eigenhändiges Bittgesuch an den Papst, mit kurzer Darstellung des Sachverhalts. Se. Eminenz der Erzbischof wird bestätigen, daß die ganze Eheschließung, weil auf einem Jrrthum beruhend, von vornherein ungültig ist.