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Berghaus*) kaufte Fiskus seiner Zeit den Morgen Torflandes für 4 Thlr. und verkaufte sodann um Johannis für reichlich ebensoviel den Ertrag an Gras von den noch nicht in Angriff genommenen Grundstücken. Schon im Jahre 1854 wurde der Morgen aber bereits mit 240 Thlr. bezahlt, nur um das Recht zur Ausbeutung des Torfes zu erlangen, während der Grund und Boden dem Verkäufer des Torf-Nutzniessungsrechtes verblieh. Besonders stark sind, wie auch ein Blick‘ auf die Karte zeigt, naturgemäss zunächst die längs des schiffbaren Rhin gelegenen Theile, wie z. B. das zu Wustrau gehörige Luch im Nordwesten und das zum Rittergute Staffelde gehörige Luch im Nordosten der Section am Cremmener See ausgebeutet worden.
Ich kann es mir nicht versagen, hier eine Schilderung des in Rede stehenden Rhinluch’s und einer Fahrt auf den dasselbe durchfurchenden Gräben und Canälen, deren Gesammtlänge auf beiläufig 71 Meilen angegeben wird, aus Fontane’s Feder”) hinzuzusetzen, wie sie anschaulicher und naturwahrer kaum gegeben werden kann.
„Es war eine Vorspann- Reise: kein Ruderschlag fiel in’s
Wasser, keine Bootmannskunst wurde geübt; Ruderer und Steuermann waren durch einen graukitteligen, hochstiefligen Torfarbeiter vertreten, der ein Riemenzeug um den Leib trug und mittelst eines am Mast befestigten Strickes uns rasch und sicher die Wasserstrasse hinaufzog. Gemeinhin trabte er links von uns den grasbewachsenen, niedrigen Damm entlang; so oft wir aber in einen rechts hin abzweigenden Graben einbiegen mussten, liess er das Boot links auflaufen, sprang hinein, setzte sich als sein eigener Fährmann über und trat am anderen Ufer die Weiterreise: an“...
„Das Leben ist nur ein Gast hier und der Mensch, ein paar Torfhütten und ihre Bewohner abgerechnet, stieg in diesen WiesenMoorgrund nur hinab, um ihn auszunutzen, nicht um auf ihm zu leben. Einsamkeit ist der Charakter des Luchs. Nur vom Horizont her, fast wie Wolkengebilde, blicken Dörfer und Thürme in die grüne Oede hinein; Gräben, Gras und Torf dehnen sich endlos in’s Weite und nichts Lebendes unterbricht. die Stille des Orts,
*) Landbuch der Mark Brandenburg I, 245, **) Wanderungen durch die Mark Brandenburg$S. 182 ff,
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