Teil eines Werkes 
Grad-Abtheilung 28, Blatt 54 [Neue Nr. 2851] (1899) Cunow : geologische Karte / geognostisch und agronomisch bearb. durch L. Beushausen 1893/94
Entstehung
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16 Agronomisches,

gepflügt wird, nachdem seine wirklich werthvollen Bestandtheile aus ihm herausgewaschen sind, statt dem Acker gleichmässig zu Gute zu kommen, sieht man leider immer noch. Als Ersatz für animalischen Dünger ist das Ueberfahren mit Torf anzurathen, der selbst meist Stickstoff enthält, die Aufnahmefähigkeit des Bodens für den Stickstoff der Luft erhöht und schwere Lehmböden gleich­zeitig lockert. Für die letzteren empfiehlt sich zur Kalkanreicherung Aetzkalk oder durchwinterter Wiesenkalk.

Diejenigen lehmigen Böden, bei denen unter dem Lehm in ge­

0 ringer Tiefe(unter zwei Meter) der Untere Sand folgt Ge der Karte),

sind naturgemäss dem Austrocknen leichter ausgesetzt als die­jenigen, bei denen der Lehm und Mergel über zwei Meter hinab anhält, und versagen deshalb in trockenen Jahren leicht, ab­gesehen von dem Nachtheil, dass ihnen der unterlagernde Geschiebe­mergel fehlt.

Besonders besprochen werden muss noch der Boden der auf

der Karte mit ex bezeichneten Gebiete. Nach dem im geo­

gnostischen Theile Gesagten handelt es sich hier um Flächen, auf denen ein sehr rascher Wechsel von lehmigem Boden und. Sand­boden vorhanden ist. Unter den Sandstellen folgt hier überall, allerdings oft erst in mehr als zwei Meter Tiefe, ebenfalls die nebenan an die Oberfläche tretende wasserhaltende Schicht des Geschiebe­mergels. Ein völliges Austrocknen der Sandstellen ist. daher hier nicht zu befürchten, und weiter können sie von den Geschiebe­mergelflächen aus durch Ueberfahren mit Lehm und Mergel wesent­lich verbessert werden, sodass die grosse Verschiedenheit in der Bodenbeschaffenheit dieser Gebiete erheblich gemildert und bei kräftiger Stalldüngung ein dankbarer Ackerboden erzielt wird,

Der Sandboden.

Der Sandboden(bezw. Sand- und Grandboden) gehört auf Blatt Cunow sowohl der Hochfläche wie der Niederung an. Zu den Sandböden der Höhe gehören diejenigen des Unteren und des