Bodenbeschaffenheit. 19
. Die Kalkung muß in einer solchen Menge erfolgen, daß der Kalkgehalt der Ackerkrume(diese zu 25 cm Mächtigkeit angenommen) auf 0,5 pCt. gebracht wird.
. Es muß daher der Kalkung zur Vermeidung unnötiger Ausgaben eine Untersuchung des zu kalkenden Bodens auf seinen Kalkgehalt vorangehen.
. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß der Kalkgehalt des Bodens nie unter 0,3 pCt. sinkt.
. Durch die Kalkung wird die Zersetzungstätigkeit im Boden beschleunigt, also die Anforderung des Bodens an Wiederersetzung der durch die Ernten verbrauchten Bestandteile erhöht. Es ist darum besonders die Kalidüngung entsprechend heraufzusetzen.
5. Es ist zu vermeiden, den Kalk unmittelbar zu Kartoffeln, Zuckerrüben oder Lupinen zu geben.
Der Sand- und Kiesboden.
Der Sandboden gehört auf Blatt Költschen sowohl dem Diluvium wie dem Alluvium an. Bei dem diluvialen Sandboden ist zu unterscheiden zwischen den Sanden des Unteren Diluviums und den Geschiebe- und Talsanden des Oberen Diluviums. Jene kommen, da sie nur infolge der Erosion an Steilgehänge zutage treten, als Bodenbildner wenig in Betracht und sind auf dem Blatte Költschen fast nur forstwirtschaftlich von Bedeutung. Der Geschiebesand des Oberen Diluviums ist überall mit Wald bedeckt; er vermag da, wo er dem Oberen Geschiebemergel nur in dünner
. ö8; Decke aufgelagert ist(Se) noch Laubholz zu tragen. Wird er
mächtiger, so kommt er lediglich als Kiefernboden in Betracht. Der Talsand und Alluvialsand bedeckt ziemlich bedeutende Flächen, Dort, wo die Grundwasserverhältnisse günstig sind, gibt er einen leichten Ackerboden ab, der mit Roggen und Kartoffeln bestellt werden kann und namentlich dort, wo die Oberfläche stärker humifiziert ist, leidliche Erträge liefert. Die Mergelung mit unverwittertem Geschiebemergel und dergl. ist für diesen Boden dringend zu empfehlen, da sie außer der unmittelbaren Zuführung von Pflanzennährstoffen den Boden auch
o* a