V. Bodenkundlieher Teil
Im Gebiete der 284. Kartenlieferung sind sämtliche Hauptbodenarten vertreten; sie bestehen aus:
1. Sandboden
2. Kiesboden
3. lehmigem Boden
4. Humusboden
5. Tonboden und
6. Kalkboden.
1. Der Sand- und Kiesboden
Sandboden bedeckt den weitaus größten Teil der Flächen. Als Höhenboden findet er sich in den mit (ds), (das) und (D)
bezeichneten Ländereien, als Niederungsboden in den mit (s) bezeichneten.
Alle Sandböden sind für Wasser leicht durchlässig, demnach in ihrer landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit abhängig:
a) vom Grundwasserstande und dessen zeitlichen und örtlichen Schwankungen;
b) von ihrer Mächtigkeit und der Tiefenlage ihres schwerer durchlässigen Untergrundes;
c) von der mineralischen Beschaffenheit und Korngröße des Sandes;
d) von der Art und Mächtigkeit ihrer oberflächlichen Verwitterungsschicht.
Die Verwitterung hat in den Höhenböden fast überall zur Entkalkung des Sandes geführt, d. h. zur Entfernung des ursprünglich beigemischten Staubes von Kalkkarbonat, so daß die Sande fast immer bis zu zwei oder mehr Metern Tiefe frei oder fast frei von kohlensaurem Kalk sind; nur an einzelnen besonders hochgelegenen