Der Name des Verbandes wird unter Allgemeines in der Satzung mit "Ostasiatischer Schutzverband" angegeben. Die Satzung regelt die Modalitäten zur Mitgliedschaft, zum Vorstand, zum Auslagenersatz, zum Verbandsbüro, zum Verbandsvermögen und zur Auflösung des Verbands. Als Anlagen sind Regelungen zu Übergangsbestimmungen, Geschäftsbedingungen für den Austausch mit dem Verbandsbüro und Grundsätze für den Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer beigegeben.
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