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Band 2 Heft 1
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10 H. HAUPT& W. MäÄDLOW: Seltene Vogelarten aus Brandenburg

Zwergammer(Emberiza pusilla):

16.-19.12.1967 1 bei Passow , Kreis Angermünde ,

30.11.1968 1 Fischteiche Blumberger Mühle, Kreis Angermünde ,

9.12.1968 1 bei Biesenbrow , Kreis Angermünde (Ort und Jahr korrigiert, W. Dittberner pers.

Mitt.)(alle in DITTBERNER& LENZ 1969). Zur Schwierigkeit der Bestimmung gerade in früheren Jahren siehe oben. Dezember-Nachweise

sind für Mitteleuropa eher untypisch.

Bindenkreuzschnabel(Loxia leucoptera): 1.10.1967 2 Weibchen bei Friedrichsthal , Kreis Angermünde (DITTBERNER 1975). Verwechselungsmöglichkeiten bestehen vor allem mit Fichtenkreuzschnäbeln mit weißen Flü­

gelbinden.

Hakengimpel(Pinicola enucleator):

"Gelegentlich erscheinender Gast- invasionsartiges Vorkommen- vorwiegend in der Uckermark von Oktober-März(max. 4 am 8.3.1969 Schönower Heide am Randow-Bruch)" (DITTBERNER 1975).

Angesichts des Fehlens von weiteren Nachweisen nach dem Ausklingen der Invasionen des letzten Jahrhunderts und der Seltenheit der Art in Deutschland muß jede Beobachtung dokumen­

tiert werden.

3. Empfehlungen zur zukünftigen Behandlung von Meldungen seltener Vogelar ten in Brandenburg

Nachweise von Arten, die extrem selten oder schwer bestimmbar sind oder gar Erstnachweise für Brandenburg darstellen, müssen auch in späterer Zeit eine eindeutige Nachbestimmung erlauben. Nach einem ABBO-Beschluß werden Beobachtungen ab 1991 nur noch dann in die Neuauflage der Avifauna und in die Jahresberichte aufgenommen, wenn sie von der Deutschen Seltenheitenkommission anerkannt wurden. Veröffentlichungen von Beobachtungen, die nicht von der Seltenheitenkommission anerkannt worden sind, werden zukünftig in Deutschland und international kaum noch Beachtung finden.

Stichprobenartige Nachprüfungen älterer veröffentlichter Meldungen zeigen einen hohen Anteil eindeutiger Fehlbestimmungen oder nicht ausreichend dokumentierter Feststellungen. Daher können Meldungen, die ohne genaue Beschreibung z.B. in Artenlisten veröffentlicht wurden, nicht mehr kritiklos übernommen werden. In Zweifelsfällen muß nicht ein kritischer Herausge­ber oder Schriftleiter eine Fehlbestimmung beweisen, sondern die"Beweispflicht" für die Rich­tigkeit einer Artbestimmung liegt immer beim Beobachter. Daher müssen Beobachtungen von Seltenheiten ohne Dokumentation in Zukunft leider unberücksichtigt bleiben. In einer zukünftigen Avifauna sollten bereits publizierte, aber nicht ausreichend dokumentierte Meldun­gen sehr seltener Arten lediglich in einem Anhang aufgeführt und auf ihren Status eindeutig hingewiesen werden.

Eine Revision von älteren Meldungen in ganz Deutschland extrem seltener Arten wird derzeit von der Deutschen Seltenheitenkommission durchgeführt, wobei sehr strenge Maßstäbe angelegt