Heft 
Band 4 Heft 1/2
Seite
78
Einzelbild herunterladen
  

LANGGEMACKH, T.& P. SÖMMER: Situation und Schutz der Adlerarten

Zur Situation und zum Schutz der Adlerarten in Brandenburg

TORSTEN LANGGEMACH& PAUL SÖMMER)

1. Vorbemerkung

Wenn wir über Brandenburgs Adler sprechen, vergessen wir meist, daß ursprünglich fünf Adlerarten in der Mark Brandenburg heimisch waren, von denen aus taxonomischer Sicht allerdings nur zwei zu den"echten" Adlern(Gattung"Aquila") zählen: der Steinadler(Aquila chrysaetos ) und der Schreiadler(Aquila pomarina ). Der Steinadler wurde ebenso wie der Schlangenadler(Circaetus gallicus) schon vor der Jahrhundertwende in Norddeutschland ausgerottet; beide Arten sind heute nur noch als Durchzügler bzw. Gastvögel bei uns anzutreffen. Der Steinadler tritt inzwischen als Durchzügler und Wintergast regelmäßig in Brandenburg auf, wobei sich Beobachtungen vor allem immaturer Individuen in verschiedenen Gebieten häufen. Die Herkunft dieser Vögel ist nicht bekannt. Im nordwestpolnischen Flachland gab es in den letzten Jahren ein regelmäßiges Brutvorkommen(MIZERA mdl.) Beim Schlangenadler gibt es Hinweise darauf, daß er im Lauf der letzten Jahrzehnte ausnahmsweise in Brandenburg gebrütet hat(NIETHAMMER et al. 1964, GRÄTZ 1978, DITTBERNER 1996). Besonders im Schlaubetal werden immer wieder Schlangenadler beobachtet(GRÄTZ 1990). In den siebziger Jahren hat die Art ausnahmsweise unweit der deutschen Grenze im Nordwesten Polens gebrütet(MIZERA und PIELOWSKI mdl.). Brutzeitbeobachtungen zweier Schlangenadler 1996 im Kreis Celle (Niedersachsen )(STRASBURGER u.a. in BARTHEL 1996) zeigen, daß das überraschende Auftreten der Art auch weit entfernt vom regelmäßigen Vorkommen möglich ist. Da eine gezielte Unterstützung der Ansiedlung von Schlangenadler und Steinadler in Brandenburg kaum möglich ist, bleibt vorerst nur, alle Beobachtungen sorfältig zu dokumentieren und beim Nachweis von Bruten die allgemeinen Schutzmaßnahmen für Adlerbrutplätze und-lebensräume einzuleiten.

Über diese Schutzmaßnahmen wird im folgenden berichtet, wobei jeweils auf der Basis einer Situationsbeschreibung nacheinander auf Seeadler(Haliaeetus albicilla), Schreiadler(Aquila pomarina ) und Fischadler(Pandion haliaetus ) eingegangen wird. Vorausgeschickt sei eine Betrachtung des rechtlichen Status der Arten, der den Rahmen für jegliche Schutzmaßnahmen bildet.

2. Rechtliche Aspekte beim Schutz der Adlerarten

2.1. Naturschutzrecht

In der praktischen Anwendung von zentraler Bedeutung sind die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes(BNatSchG ). Dessen$ 20 f(1) verbietet es,"wildlebenden Tieren

*) mit Unterstützung durch zahlreiche Horstbetreuer, Regionalkoordinatoren, Revierförster, Behördenmitarbeiter und Artspezialisten, unter denen stellvertretend den Herren T. BLOHM, H. FREYMANN, F. GRASZYNSKI, H.-J. HAFERLAND, U. KRAATZ, J. LIPPERT, O0. MANOWSKY, B.-U. MEYBURG, G. OEHME, C. ROHDE, D. RUHLE, T. RYSLAVY, W. SCHELLER, D. SCHMIDT, A. STEIN und M. ZERNING gedankt wird.