112__ LANGGEMACH,T.& P. SÖMMER: Situation und Schutz der Adlerarten
wird sich erst in der Zukunft zeigen. Etwa die Hälfte der bekannten Brutplätze befindet sich in NSG, davon wurden jedoch einige erst in der jüngsten Vergangenheit ausgewiesen. Der umfassende Schutz ist dadurch aber nicht gewährt, weil zwar überwiegend der Brutwald geschützt ist, nicht jedoch die angrenzenden Nahrungsflächen. Veränderungen, die dort stattfinden, beeinflussen jedoch das Brutvorkommen über den Eingriff in die Nahrungsbasis und bei Entwässerungen auch durch Beeinflussung des Grundwasserstandes im Horstbereich. Zudem ist auch im Brutwald und seiner Umgebung das Wirtschaften(unter Berücksichtigung der Horstschutzzone) nicht eingeschränkt, sofern dem nicht Regelungen der Schutzgebietsverordnung entgegenstehen.
Die Erhaltung der Brut- und Nahrungsreviere ist aus den genannten Gründen unverzichtbar. Dazu erforderliche Maßnahmen sind: - Einstellung von Meliorationsmaßnahmen in allen Brut- und Nahrungsrevieren des Schreiadlers, Orientierung auf einen stärkeren Rückhalt von Wasser in der Landschaft (das Bekenntnis der Wasser- und Naturschutzbehörden zum Rückhalt von Wasser in der Landschaft ist vorhanden, notwendig ist Übereinstimmung im Einzelfall, gleichfalls Abstimmungen mit den Wasser- und Boden-Verbänden), Rückführung stark entwässerter(evtl. gar umgebrochener) Niedermoorgebiete mit aktuellen oder früheren Schreiadlervorkommen in einen Zustand, der den Ansprüchen des Schreiadlers entgegen kommt(Grundwassernähe, Strukturreichtum usw.), Nutzungsextensivierung, Rückführung in artenreiches Feuchtgrünland, biotopverbessernde Maßnahmen in Nahrungsrevieren(Absprachen mit Nutzern, evtl. Nutzung von Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes), Orientierung der forstwirtschaftlichen Nutzung auf den Schreiadler durch gezielte Vernachlässigung ausgewählter Laub- und Mischwaldbestände und schonende Anhebung des Grundwasserstandes in trockengefallenen Bruchwäldern; konkrete Wiedervernässungsprojekte, die auch aus Sicht der anderen Waldfunktionen notwendig sind(Abstimmung mit Forstbehörden und Waldbesitzern), Gestaltung von Waldsäumen, Solitärgehölzen usw. zur Schaffung von Strukturvielfalt, Einstellung forstlicher Arrondierung, statt dessen gezielter Erhalt bzw. gar Schaffung langer Grenzlinien, Blößen usw., keine Umwidmung von Teilen des Schreiadlerlebensraumes(z.B. Bebauung oder Umbruch von Wiesen). Die Umsetzung sollte schrittweise und zunächst in ausgewählten(besonders gefährdeten) Brutgebieten stattfinden. Hier ist über das Wirken des Landesumweltamtes hinaus jede Initiative seitens der Forstbehörden und Waldbesitzer, der Horstbetreuer, der Naturschutzverbände usw. gefragt. Dem müssen im Bedarfsfall Untersuchungen vorausgehen, die die erforderlichen Maßnahmen begründen und untersetzen(siehe 4.4.4. Forschung).
Der gesamte Komplex von Schutzmaßnahmen kommt nicht nur dem Schreiadler zugute, sondern begünstigt zahlreiche weitere Arten, die aufgrund großflächiger Entwässerungen und zunehmender Intensivierung der Landwirtschaft selten geworden sind. Dies ist als zusätzliche Begründung oben genannter Maßnahmen heranzuziehen! Eine den Nahrungsraum von drei Schreiadlerpaaren umfassende Fläche, auf der 1970 noch 300 Kiebitzpaare gezählt wurden, beherbergt heute noch weniger als zehn Brutpaare, auch der Brachvogel ist hier inzwischen fast völlig verschwunden(KRÜGER, mdl.)! Es gibt ältere Bürger, die sich noch an Birkhühner in