LITZBARSKI, B.& H: Zur Fortpflanzungsbiologie der Großtrappe(Otis tarda L.) in Brandenbur:
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Abb. 4: Befruchtungsrate von Großtrappeneiern im Verlauf der Legeperiode; ermittelt an im Freiland aufgenommenen und künstlich erbrüteten Gelegen 1990-1999(n= 282 Eier; Dekadensummen)
6. Schlußfolgerungen für den künftigen Großtrappenschutz
Konkrete Aussagen für den Trappenschutz können vor allem aus den Daten über die Gelegestandorte, die jährliche Verteilung der Legetermine und die Befruchtungsrate abgeleitet werden. Sie betreffen aktuell vor allem die beiden letzten Großtrappengruppen in den NSG„Belziger Landschaftswiesen‘“ und„Havelländisches Luch“, bei denen die hohe Befruchtungsrate eine gute Fortpflanzungsfähigkeit belegt.
Um eine wirkungsvolle Verbesserung der ökologischen Bedingungen in beiden Fortpflanzungsarealen der Großtrappen zu gewährleisten, muß auf etwa 50% der Gebietsflächen eine extensive, naturschutzorientierte Landnutzung und Landschaftspflege erfolgen, die mit den Landwirten rechtlich und finanziell abzusichern ist.
Der hohe Anteil von Großtrappenbruten auf Ackerstandorten(74% der Erstgelege) erfordert Varianten im Vertragsnaturschutz, die eine wirkungsvolle Verbesserung der ökologischen Bedingungen auf diesen Ackern und den Schutz der Gelege fördern. Dazu gehören die Anlage von kontinuierlich gepflegten Dauerund Rotationsbrachen, eine modifizierte Dreifelderwirtschaft, Ackerrandstreifen sowie der Anbau geeigneter Futterpflanzen als Sommer- und Winteräsung.
Neben der traditionellen Bevorzugung einiger Brutgebiete wechseln ist auch der Wechsel von Brutflächen normal. Der Vertragsnaturschutz sollte deshalb neben. der unbedingt notwendigen, großflächigen Grundextensivierung flexibel zu handhabende Vorschriften enthalten, mit denen auf die sich jährlich ändernden Bedingungen rasch und effektiv reagiert werden kann.
Zur Absicherung hoher Befruchtungsraten durch ein möglichst ungestörtes Balz - und Paarungsgeschehen sind potentielle Störungen in der Hauptbalzzeit konsequent einzudämmen. Das erfordert eine Begrenzung und sorgfältige Lenkung der Bewirtschaftung sowie der Freizeitaktivitäten in den Balzgebieten.
Die Großtrappen haben eine sehr lange Legeperiode von Mitte April bis Ende Juli und frisch geschlüpfte Küken von Mitte Mai bis in die 2. Augustdekade. Anders als in den Wiesenbrüterschutzprojekten muß deshalb im Großtrappenschutz auf den relevanten Flächen eine permanente Kontrolle der brütenden bzw. kükenführenden Hennen über einen Zeitraum von 4-5 Monaten(April bis August) abgesichert sein, um die erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den Flächen wirkungsvoll steuern zu können.