148 AKBB
Derzeitig kann von jährlich etwa 220-250 Meldungen bei leicht steigender Tendenz für Brandenburg und Berlin ausgegangen werden.
An der Geschäftsordnung der AKBB hat sich seit Arbeitsbeginn am 10. März 1998 nichts geändert. Es sollen an dieser Stelle nochmals einige erläuternde Ausführungen folgen. Die Arbeit erfolgt unter Beachtung der sogenannten Texel-Richtlinien(Limicola 7, 211-213) und auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen ABBO/BOA und Deutscher Seltenheitenkommission(DSK). Die AKBB besteht aus fünf Mitgliedern(M. Kühn als Vertreter der BOA und H. Haupt, K. Lüddecke, T. Noah und R. Beschow[Sprecher] für die ABBO). Die Kommission arbeitet kontinuierlich entsprechend Eingangssituation an Meldungen(Anfang Januar 2001 insgesamt 12. Umlauf mit aktuellen Beobachtungen, ferner mehrere Umläufe mit Altdaten). Nach Registrierung werden die Meldungen fünffach kopiert und zusammen mit einer Rückmeldungsliste an die AKBB-Mitarbeiter versandt. Die Dokumentationen werden danach durch jedes AKBB-Mitglied eigenständig und ohne Absprachen untereinander beurteilt. Nach Eingang aller 5 Rückmeldungslisten erfolgt die Auswertung. Bei zwei Ablehnungen gilt eine Meldung als abgelehnt. Zu jeder Ablehnung ist eine kurze schriftliche Begründung beizulegen. Meldungen mit einer Ablehnungsstimme werden unter Bekanntgabe des Ablehnungsgrundes in eine zweite Runde gegeben. Bleibt es bei einer Ablehnung, gilt die betreffende Beobachtung als anerkannt.
Ausnahmsweise können beim Melder auch Zusatzinformationen angefragt bzw. schriftlich nachgefordert werden. Durch die AKBB anerkannte Beobachtungen werden in den Avifaunistischen Jahresberichten für Brandenburg und Berlin veröffentlicht und entsprechen dem jeweiligen Arbeitsstand zum Stichtag des Redaktionsschlusses zum Jahresbericht. Selbstverständlich werden weiterhin alle Meldungen mit dem entsprechenden Beurteilungsergebnis nach Abschluss eines Jahres an die DSK weitergeleitet. In den Nachträgen und Korrekturen zu den Jahresberichten finden die Meldungen dann Berücksichtigung.
Die Zusammenarbeit mit der DSK erwies sich in der letzten Zeit als zunehmend schwierig. Im Zusammenhang mit dem exponentiell angestiegenen Meldeumfang ist derzeitig eine zeitnahe Bearbeitung der gesamtdeutschen Seltenheitenberichte in Verzug geraten und landesbezogene Auskünfte zu Beobachtungen sind bei der DSK oft nur mit Nachdruck erhältlich. Für die reibungslose Arbeit der AKBB und für die Einhaltung der Verpflichtung, nur gesicherte Daten für die Jahresberichte und für andere Publikationen zu verwenden, ist so zumindest ein zeitliches Problem offensichtlich. In Brandenburg arbeiten wir am Jahresbericht 1999, der Bericht über»Seltene Vogelarten in Deutschland 1997« steht noch aus.
Auch in der Phase der Endbearbeitung der neuen Avifauna von Brandenburg und Berlin standen leider kaum Prüfergebnisse der DSK für eingereichte Dokumentationen von seltenen Vögeln im Berichtsgebiet für die Beobachtungsjahre 1998 und 1999 zur Verfügung. Auf Grund dieser Tatsache und da mittelfristig wohl kaum eine Verbesserung der Situation bei stetig steigender Meldetätigkeit der Beobachter zu erwarten ist, beschlossen ABBO und BOA für 0.g. Jahrgänge über die AKBB eine eigenständige Sichtung und Prüfung aller vorliegenden Meldungen zu veranlassen. Im Ergebnis von bisher gut 100 bearbeiteten Meldungen hat die AKBB eine Empfehlung zu den Beobachtungen mit DSK-Zuständigkeit ausgesprochen und die bisherigen Ergebnisse der AKBB-Bewertungen der DSK schriftlich mitgeteilt.
Die seitens der AKBB einstimmig anerkannten Meldungen mit DSK-Zuständigkeit der Jahre 1998-2000 werden, soweit sie für die Aktualität der neuen Avifauna von Bedeutung sind, mit aufgenommen. So hoffen wir wenigstens einigermaßen vollständig und aktuell einige interessante faunistische Daten und Entwicklungen aus Brandenburg und Berlin für die neue Avifauna und für die Avifaunistischen Jahresberichte verwendbar gemacht zu haben.
In diesem Zusammenhang schlagen wir allen Beobachtern aus Brandenburg und Berlin vor, unabhängig