Heft 
Band 12
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88 burg, dass Nebelkrähen in weiten Teilen der acker­baulich genutzten Agrarlandschaft so selten sind, dass ein nennenswerter Einfluss auf Bodenbrüter nicht vorstellbar ist. Rebhuhn, Feldhase und Nebel­krähe sind in diesen Landschaften aus dem glei­chen Grund so selten: Die intensive Landwirtschaft bietet ihnen keine ausreichenden Lebensbedingun­gen mehr.

In Grünlandgebieten können Nebelkrähen in hö­herer Dichte vorkommen, so dass hier ein Einfluss auf gefährdete Arten nicht von vorne herein auszu­schließen ist. Hingewiesen sei aber auf die Untersuchungen an Kiebitzen in brandenburgi­schen Feuchtgebieten(Havelniederung, Unteres Odertal ): Von 52 Gelegeverlusten erfolgten 62% nachts, 13% der Gelege wurden von den Altvögeln verlassen und nur 25% wurden tagsüber ausge­raubt(BELLEBAUM 2001). Nur an diesen letztgenann­ten Verlusten könnten Nebelkrähen überhaupt beteiligt gewesen sein.

Gelegentlich wird eine starke Bestandszunahme der Nebelkrähe als Argument für eine Bejagung genannt. Tatsächlich liegen zur Bestandsentwick­lung von Nebelkrähen außerhalb der Städte aus Brandenburg kaum Daten vor. In den Oderpoldern bei Schwedt hat der Bestand zwischen 1978 und 2000 um rund 50% zugenommen, im benachbarten Trockenpolder bei Stolpe zwischen 1994 und 2000 nicht mehr(BELLEBAUM& DITTBERNER 2000). Das DDA-Monitoring ergab für den Zeitraum 1989-1998 für Ostdeutschland einen stabilen Bestand der Nebelkrähe(im Gegensatz zu Rabenkrähen-Zunah­men in Westdeutschland). Da 94 der 116 ostdeut­schen Probeflächen(Punkt-Stopp-Methode) in Brandenburg liegen, dürfte dieses Ergebnis gerade auch für unser Land zutreffen(SCHWARZ& FLADE 2000). Im gleichen Zeitraum gingen aber beispiels­weise die Bestände des Rebhuhns und der Wiesen­brüter weiter zurück(ABBO 2001).

Gemeinsam mit anderen vorliegenden Untersu­chungen weisen die Ergebnisse der Erfassungen 2003 erneut darauf hin, dass die Voraussetzungen für Nebelkrähen-Abschüsse, wie sie in der Verwal­tungsvorschrift formuliert sind, in Brandenburg nicht erfüllt sind. Folgerichtig wurden bislang keine Abschüsse genehmigt(T. Langgemach, pers. Mitt.). Die daraus folgende Forderung von Jägern und manchen Politikern, die Abschussbestimmungen zu lockern, wird von den Tatsachen nicht gedeckt. Die interessierten Kreise sollten vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass es einNebelkrähen-Problem

Otis 12(2004)

zumindest flächendeckend in Brandenburg nicht ibt.

line Diskussion über die Bejagung von Elstern

verbietet sich wegen ihres fast ausschließlichen

Vorkommens in jagdfreien Zonen von selbst. Eine

dahingehende Forderung ist von offizieller Seite in

Brandenburg auch noch nicht erhoben worden.

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