Heft 
Band 12
Seite
125
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Otis 12(2004): 125-126

Aktuelles aus der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg

Torsten Langgemach& Torsten Ryslavy

Nach Auffassung der EU-Kommis­

sion ist Deutschland bisher seinen

Verpflichtungen zur Meldung von

Vogelschutzgebieten nach der EU­

Vogelschutzrichtlinie nicht hinrei­

chend nachgekommen. Nach der Ein­leitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission gegen die Bundesrepublik hat eine Reihe von Bundesländern mit Nachmeldungen rea­giert. Brandenburg meldete im Jahr 2004 19 zusätzli­cheSpecial Protection Areas(SPA). Zuzüglich der bereits im Jahr 1997 benannten 12 Gebiete vergrö­ßerte sich damit die Gesamtzahl gemeldeter SPAs auf 31 und reduzierte sich durch Zusammenlegung eini­ger Gebiete wieder auf 27. Deren Fläche macht 22% der Landesfläche aus und liegt bei 648.638 ha. Von den nachzumeldenden Gebieten sind insgesamt rund 17% bereits als NSG gesichert. Für die übrigen Gebiete wird geprüft, auf welchem Wege der Schutz der Vogelwelt künftig realisiert werden kann. So kann z. B. in einem großen und überwiegend aus landwirtschaftlichen Nutzflächen bestehenden Ge­biet wie dem Rhin -Havel -Luch zwar für die Kranich­schlaf- und-vorsammelplätze eine Ausweisung als NSG ins Auge gefasst werden, für die ausgedehnten Nahrungsflächen erscheint dies jedoch nicht sinn­voll. Das Ministerium für Landnutzung, Umwelt und Verbraucherschutz(MLUV) wird voraussichtlich im Mai 2005 durch eine Amtsblattveröffentlichung den 27 SPA-Gebieten einen offiziellen Charakter verlei­hen. Die Gebietssteckbriefe wurden- koordiniert durch das Landesumweltamt bzw. die Vogelschutz­Warte- mit wesentlicher Beteiligung ehrenamtlicher und hauptamtlicher Ornithologen verfasst, wofür allen Beteiligten an dieser Stelle herzlich gedankt sei.

Für das Monitoring von Vogelarten der Normal­landschaft werden gegenwärtig drei Methoden im Rahmen gesamtdeutscher Programme des DDA an­gewendet:

Siedlungsdichteuntersuchung(Revierkartierung aller Arten auf Untersuchungsflächen von 20-100 ha), Punkt-Stopp-Route(Erfassung aller Individuen an 20 Stopps für je 5 min.),

Linienkartierung(Revierkartierung entlang einer

ca. 3 km Linie auf vom Statistischen Bundesamt vor­gegebener 100 ha Untersuchungsfläche).

Während Siedlungsdichteuntersuchungen und Punkt-Stopp-Routen seit 1995 in Brandenburg bear­beitet werden, wurde die Linienkartierung als neue Methode 2004 eingeführt. Sie soll künftig die Methode der Wahl für das gesamtdeutsche Moni­toringVogelarten der Normallandschaft sein. Die anderen Methoden sollen jedoch auf bestehenden Flächen und Routen bis zum Jahr 2010 fortgeführt werden, um den Methodenwechsel durch einen Übergangszeitraum, in dem die Methoden parallel angewandt werden, mathematisch berechenbar zu machen. Dies betrifft in Brandenburg 35 Siedlungs­dichteflächen und knapp 100 Punkt-Stopp-Routen. Für die Linienkartierung sind in Brandenburg insge­samt 98 Bundesflächen sowie zusätzlich 107 Landes­flächen zu besetzen; z. Z. sind 50 Bundes- und 25 Landesflächen vergeben. Interessenten melden sich bitte beim Landeskoordinator Torsten Ryslavy(rys­lavy@gmx.de oder tforsten.ryslavy@lua.branden­burg.de bzw. Tel.: 033878-909914). Der aktuelle Stand der Probeflächenbesetzung ist auf der Homepage der ABBO(www.abbo-info.de ) als Karte eingestellt.

Acht Jahre, nachdem die letzte Internationale Groß­trappentagung in der damaligen Naturschutzsta­tion Buckow , heute Staatliche Vogelschutzwarte, statt­gefunden hat, gab es nach einigen Geburtsschwächen endlich die nächste Veranstaltung dieser Art. Vom 14.-18.9.04 fand im Besucherzentrum des Na­tionalparks Neusiedler See in Illmitz (Österreich ) zunächst eine Internationale Fachtagung und an­schließend die erste Vertragsstaatenkonferenz zum Memorandum of Understanding... the Great Bustard statt. Über dieses im Rahmen der Bonner Konvention stehende internationale Abkommen zum Schutz der Großtrappe wurde in der vorletztenOtis berichtet. Im Zentrum des MoU steht die länderüber­greifende Zusammenarbeit, z. B. bei der Sicherung von Stromleitungen im Dreiländereck Österreich , Ungarn , Slowakei , beim grenzübergreifenden Schutz ziehender oder teilziehender Populationen oder im Rahmen länderübergreifender Grundlagenfor­schung. Die diesbezügliche Kooperation zwischen