Heft 
Band 13
Seite
98
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Otis 13(2005)

Konsultationen und bei Fragen zum Thema Dokumentation seltener Vogelarten stehen die Mitarbeiter der AKBB jederzeit zur Verfügung.

Das Auftreten von Hybridvögeln beschäftigt zunehmend auch die Brandenburger und Berliner Beob­achter(Schwerpunkt Enten- und Greifvögel). Eine Dokumentations­pflicht besteht nicht zwingend. Zu­mindest sollten aber Hybriden gemeldet werden, bei denen zumin­dest ein Elternteil als meldepflichtige Art in o. g. Listen verzeichnet ist.

Abb. 3: Schwarzstirnwürgermännchen Juni 2005 bei Brück/PM . Foto: M.

Grimm.

Abb. 4: Zitronenstelzenmännchen Mai 2005 Belziger Landschaftswiesen. Foto: M. Grimm.

Meldelisten

Die ab dem 1.1.2001 gültigen Meldelisten der Deut­ schen Seltenheitenkommission und der Avifaunisti­schen Landeskommissionen(DSK 2001, BESCHOW 2001) und die Präzisierung der Landesliste zum 1.7.2003 sind weiterhin als Orientierung für die Dokumentationspflicht heranzuziehen.

Die aktualisierte nationale Meldliste und die Landesmeldeliste für Brandenburg/Berlin sind auf der ABBO-Homepage unter AKBB nachzulesen. Um einen aktuellen und vollständigen Überblick zum Auftreten seltener Vögel im Berichtsgebiet zu bekommen, bitten wir alle Meldungen direkt bei der AKBB einzureichen oder bei Direktmeldung an die DSK zumindest eine Kopie der AKBB zu übersen­den. Insbesondere bei Nachmeldungen erscheint uns der kurze Weg über die AKBB zwingend not­wendig; da die Bearbeitungszeit derartiger Fälle bei der DSK nur in langen Zeiträumen erfolgt. Für

Meldebogeninhalt

Die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Meldebögen ist über­wiegend gut bis zufrieden stellend. Bitte beachten Sie die angegebenen Stichpunkte im Kleingedruckten auf der Rückseite des Meldebogens. Strukturieren Sie die Meldungen danach. Mit Sicherheit werden dann die wichtigen Artkennzeichen aufge­führt und nicht vergessen. Ausgie­bige Beschreibungen der Beobach­tungsumstände sind im Einzelfall sicher notwendig, der inhaltliche Schwerpunkt muss aber auf erkannte Artmerkmale gelegt werden, die allein die Bewertungsgrundlage bil­den. Bei Meldungen, deren Bestim­mungsgrundlage allein der arttypische Gesang dar­stellt, ist in jedem Fall eine eigenständige Gesangs­beschreibung notwendig. Meldungen, die nur die Kopfdaten enthalten, müssen generell zurückgewie­sen werden. Sehr zu begrüßen ist das Bestreben der Beobachter, ihre Nachweise von Seltenheiten durch Fotos zu belegen und weitere Beobachter zu ver­ständigen, um auch ihnen zu ermöglichen sich an einem seltenen Gastvogel zu erfreuen.

Ernste Probleme bestehen vereinzelt bei hand­schriftlich erstellten Dokumentationen mit der nicht machbaren Lesbarkeit. Daher sollte die Möglichkeit, die Meldebögen maschineschriftlich zu erstellen, geprüft werden. Von der AKBB kann eine entsprechende Meldebogenvorlage als Word­Dokument per Mail bereitgestellt oder von der ABBO-Homepage als pdf-Dokument herunter gela­den werden. In Einzelfällen, insbesondere bei faun!­stisch interessanten Beobachtungen, wird die AKBB