Otis 13(2005)
Konsultationen und bei Fragen zum Thema Dokumentation seltener Vogelarten stehen die Mitarbeiter der AKBB jederzeit zur Verfügung.
Das Auftreten von Hybridvögeln beschäftigt zunehmend auch die Brandenburger und Berliner Beobachter(Schwerpunkt Enten- und Greifvögel). Eine Dokumentationspflicht besteht nicht zwingend. Zumindest sollten aber Hybriden gemeldet werden, bei denen zumindest ein Elternteil als meldepflichtige Art in o. g. Listen verzeichnet ist.
Grimm.
Abb. 4: Zitronenstelzenmännchen Mai 2005 Belziger Landschaftswiesen. Foto: M. Grimm.
Meldelisten
Die ab dem 1.1.2001 gültigen Meldelisten der Deut schen Seltenheitenkommission und der Avifaunistischen Landeskommissionen(DSK 2001, BESCHOW 2001) und die Präzisierung der Landesliste zum 1.7.2003 sind weiterhin als Orientierung für die Dokumentationspflicht heranzuziehen.
Die aktualisierte nationale Meldliste und die Landesmeldeliste für Brandenburg/Berlin sind auf der ABBO-Homepage unter AKBB nachzulesen. Um einen aktuellen und vollständigen Überblick zum Auftreten seltener Vögel im Berichtsgebiet zu bekommen, bitten wir alle Meldungen direkt bei der AKBB einzureichen oder bei Direktmeldung an die DSK zumindest eine Kopie der AKBB zu übersenden. Insbesondere bei Nachmeldungen erscheint uns der kurze Weg über die AKBB zwingend notwendig; da die Bearbeitungszeit derartiger Fälle bei der DSK nur in langen Zeiträumen erfolgt. Für
Meldebogeninhalt
Die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Meldebögen ist überwiegend gut bis zufrieden stellend. Bitte beachten Sie die angegebenen Stichpunkte im Kleingedruckten auf der Rückseite des Meldebogens. Strukturieren Sie die Meldungen danach. Mit Sicherheit werden dann die wichtigen Artkennzeichen aufgeführt und nicht vergessen. Ausgiebige Beschreibungen der Beobachtungsumstände sind im Einzelfall sicher notwendig, der inhaltliche Schwerpunkt muss aber auf erkannte Artmerkmale gelegt werden, die allein die Bewertungsgrundlage bilden. Bei Meldungen, deren Bestimmungsgrundlage allein der arttypische Gesang darstellt, ist in jedem Fall eine eigenständige Gesangsbeschreibung notwendig. Meldungen, die nur die Kopfdaten enthalten, müssen generell zurückgewiesen werden. Sehr zu begrüßen ist das Bestreben der Beobachter, ihre Nachweise von Seltenheiten durch Fotos zu belegen und weitere Beobachter zu verständigen, um auch ihnen zu ermöglichen sich an einem seltenen Gastvogel zu erfreuen.
Ernste Probleme bestehen vereinzelt bei handschriftlich erstellten Dokumentationen mit der nicht machbaren Lesbarkeit. Daher sollte die Möglichkeit, die Meldebögen maschineschriftlich zu erstellen, geprüft werden. Von der AKBB kann eine entsprechende Meldebogenvorlage als WordDokument per Mail bereitgestellt oder von der ABBO-Homepage als pdf-Dokument herunter geladen werden. In Einzelfällen, insbesondere bei faun!stisch interessanten Beobachtungen, wird die AKBB