Otis 13(2005): 101-102
Aktuelles aus der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg
Torsten Langgemach& Torsten Ryslavy
Ebenso wie für die Großtrappe(s.
Otis Jahrgang 10 und 12) existiert
auch für den Seggenrohrsänger
ein“Memorandum of Understan
ding”(MoU), d. h. ein multilaterales
Abkommen im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten, das die internationale Zusammenarbeit zum Schutz des Seggenrohrsängers stärken soll. Im Jahr 2003 trat das MoU in Kraft. Inzwischen sind acht Staaten dem Abkommen beigetreten; insgesamt 15 sind für die Unterzeichnung vorgesehen, darunter auch wichtige Durchzugsländer sowie Senegal als wichtigstes Überwinterungsgebiet. Der Kreis der potenziellen Mitgliedsstaaten kann sich jedoch auch noch erweitern. Derzeit laufen Vorbereitungen für die Durchführung der ersten Vertragsstaatenkonferenz, die im Juni 2006 in Criewen in Brandenburg stattfinden wird. Auch wenn im Jahr 2005 nur noch 8 singende Männchen im Unteren Odertal nachzuweisen waren, besteht Hoffnung, dass von der MoU-Tagung Impulse ausgehen, die den aktuellen Bemühungen zur Rettung einer in ihrer westlichen(“pommerschen”) Teilpopulation akut vom Aussterben bedrohten Vogelart noch einmal Rückenwind geben.
Im Jahr 2005 wurde in Brandenburg mit der sog. Ersterfassung wertgebender Brutvogelarten in den 27 Europäischen Vogelschutzgebieten(SPA) begonnen, die im Jahr 2006 abgeschlossen werden soll. Die SPAs(Special Protection Areas) machen bei uns 22% der Landesfläche aus. Während die in Großschutzgebieten liegenden SPAs überwiegend von Ornithologen der Naturwacht kartiert werden, wurde für Flächen außerhalb der Großschutzgebiete - etwa die Hälfte der Gesamtfläche der SPA- der NABU-Landesverband mit der Kartierung vom Landesumweltamt beauftragt. Der NABU hat seinerseits Unteraufträge an geeignete Ornithologen vergeben. Die Ergebnisse aus dem Jahr 2005 liegen inzwischen vor- für sechs SPAs bereits als Endberichte und für acht SPAs als Zwischenberichte mit dem Ziel von Endberichten im Jahr 2006. Neben den Berichten war eine Eingabe der Reviere bzw. Brut
plätze ins WinArt-Programm, eine Punktkarte (TK 25) sowie eine Einschätzung des Erhaltungszustandes der einzelnen Arten im jeweiligen SPA gefordert. Wenn alle Endberichte vorliegen, sollen die Ergebnisse in geeigneter Form publiziert werden, um sie einem breiteren Interessentenkreis zugänglich zu machen.
Leider kam es auch im vergangenen Jahr wieder zu Störungen an Brutplätzen besonders gefährdeter Vogelarten. Besonders unerfreulich ist es, wenn solche Störungen durch Ornithologen erfolgen und dies nicht aus Versehen sondern sogar vorsätzlich, womit das gelegentlich gehörte Vorurteil“Die Naturschützer sind die Schlimmsten” natürlich genährt wird(auch wenn Orni-Touristen und Naturschützer nicht dasselbe sind!). So wurde am 30. April eine Störung an einem brandenburgischen Schreiadlerhorst festgestellt, der offensichtlich ohne Genehmigung und aus. nächster Nähe fotografiert werden sollte. Besonders dramatisch ist, dass dies in der unmittelbaren Zeit der Eiablage stattfand(vgl. BÖHNER& LANGGEMACH 2004: Warum kommt es auf jeden einzelnen Schreiadler Aquila pomarina in Brandenburg an? Ergebnisse einer Populationsmodellierung. Vogelwelt 125: 271-281). Nachdem es zunächst nach einem Abbruch der Brut aussah, stellte sich später heraus, dass lediglich ein neuer Horst gebaut wurde. Da dies der erste Horstneubau in diesem Revier seit mehr als zehn Jahren war, liegt ein Zusammenhang mit der Störung nahe. Auch im Brutgebiet des Seggenrohrsängers wurden nun schon zum wiederholten Male“Vogelfreunde” mitten in den Wiesen festgestellt. Es muss noch einmal inständig an alle Ornithologen und insbesondere alle ABBO-Mitglieder appelliert werden, sich in derartig sensiblen Bereichen in jeder Hinsicht korrekt
zu verhalten!