Heft 
Band 13 Sonderheft
Seite
38
Einzelbild herunterladen

38

Otis 13(2005), Sonderheft

schnelle Aufgabe ungenutzter Flächen durch Wach­telkönig und Seggenrohrsänger. Während die Wasserstände durch Modellrechnungen detailliert vorhergesagt werden können, sind über die biologi­schen Folgen bisher nur vage Prognosen möglich. Schon eine um vier Wochen längere Flutung mit einem langsameren Abpumpen nicht vor Juni würde sehr wahrscheinlich den Bruterfolg und die Rastbe­dingungen für Watvögel und Enten verbessern. Durch das langsamere Trockenfallen größerer Flä­chen und die damit zwangsläufig verbundenen Än­derungen der Vegetation würden die tiefer gelege­nen, bis in den Mai überstauten Bereiche aber für Wachtelkönige und bei Verzicht auf Nutzung auch für Seggenrohrsänger unattraktiv. Diese Arten wür­den sich auf höhergelegene Flächen verlagern, so dass ihr Schutz, z. B. durch Festlegung später Mahd­termine, an anderen räumlichen Schwerpunkten stattfinden muss als bisher z. B. im Pflege- und Ent­wicklungsplan vorgesehen. In gleicher Weise wird sich aber auch die Grünlandnutzung auf höhere Flächen konzentrieren und grundwassernahe Flä­chen aufgeben, auch wenn diese in der Schutzzone 2 liegen. Wo Nutzung und Artenschutz sich auf diesel­ben Flächen konzentrieren, ist mit erneuten Konflik­ten zu rechnen. Die künftige Bestandsentwicklung der Zielarten wäre dann nicht nur davon abhängig, ob ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen wer­den, sondern auch von der Größe der Flächen, die in der richtigen Höhe liegen und noch genutzt oder durch Pflegemaßnahmen offengehalten werden. Diese bleibt ohne flächenscharfe Vorhersage der

Veränderungen von Nutzung und Vegetation unbe­kannt.

Dagegen ist die Gefahr, dass Überstauung bis in den Mai hinein zu einem Mangel an Nahrung für Jungvögel führt(z. B. BELTING& BELTING 1999), in den Flutungspoldern gering. Sie waren nie vom Frühjahrshochwasser abgeschnitten wie die Trockenpolder und andere Gebiete, und normaler­weise verhindert das ausgeprägte Relief eine restlo­se Überflutung der Polder.

Ebenfalls diskutiert wurde eine vollständige Öff­nung der Sommerdeiche(IUS 1999). Sie würde erhebliche Veränderungen bewirken, deren Ausmaß schwer vorhersagbar ist. Für Limikolen, Schwimm­enten, Rallen und Seeschwalben stünden voraus­sichtlich bis in den Juli hinein Nassflächen zur Ver­fügung. Ein Sommerhochwasser im Juli oder August würde zudem Voraussetzungen für die Rast von Limikolen auf dem Wegzug schaffen, die derzeit auf kleine Bereiche des Deichvorlandes beschränkt sind. Zugleich würde auf sehr großer Fläche die Grünlandnutzung enden und sich Röhrichte und Riede entwickeln, offene Flächen wären möglicher­weise rar. Weil eine extensive Nutzung in Abhängig­keit von den jährlich wechselnden Wasserständen, wie in historischer Zeit, unter heutigen Bedingun­gen nur mit großem Aufwand durch Pflegemaßnah­men simuliert werden könnte, ist überwiegend mit einer Sukzession wie bereits in dem seit 60 Jahren nicht künstlich entwässerten polnischen Zwischen­oderland zu rechnen und damit auch mit Lebens­raumverlusten für Wiesenvögel. Deren Ausmaß

Tab. 4: Schutzmaßnahmen für ausgewählte Wiesenbrüter auf genutztem Feuchtgrünland.

Table 4: Measures to protect selected meadow birds on water meadows in use.

Wachtelkönig, Seggenrohrsänger Merkmale

späte Brutperiode, Boden feucht bis trocken, Arten mit höchster Schutzpriorität, Jungvögel wenig mobil, benötigen hohe Vegetation im Mai

Watvögel

frühe Brutperiode, Küken sehr mobil, Ansprüche an Vegetation und Bodenfeuchte von Art zu Art unterschiedlich

mob, nenühpen oe vegetahen m Cal©; Art zu Art unterschiedlich Allgemein Kein Walzen, Schleppen und Düngen vom 10.3, bis zur Erstnutzung

optimale Nutzung nicht vor 1.9.

Maßnahmen auf Wachtelkönig: in Radius von 200- 300 m um den

Kernflächen Rufplatz

Seggenrohrsänger: möglichst im gesamten

Aktionsraum der Männchen(im Mittel 5 ha) Maßnahmen auf Wachtelkönig zur Sicherung der ersten Jahresbrut Mahd mit Schutzstreifen, sobald mit größeren

Randflächen Jungvögeln zu rechnen ist(ab 15.7. bei

Mahd nicht vor 30.6.

Erhaltung von Flachwasser(Blänken) mindestens bis Anfang Juli

Beweidung mit höchsten 2 Tieren/ha sobald Gelege geschlüpft sind

Mahd ab 10.6.

Erhaltung von Blänken bis Ende Mai Beweidung ab 1.5.(15.5.) mit höchstens 2

Rufplatzbesetzung ausschließlich im Mai, ab 15.8. bei Tieren/ha; zur Vermeidung von Unternutzung

Rufplatzbesetzung bis Juni)

(Verbrachung) nach 15.6. höhere Dichten

Nur bei intensiver Gebietsbetreuung!.

Beweidung: als Besatzdichte ist die aktuelle Besatzdichte in den tatsächlich beweideten Teilflächen in Tieren/ha(nicht GVE/ha) ausschlaggebend. Portionsweide ist nur nach der Brutsaison vertretbar.