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Otis 13(2005), Sonderheft
schnelle Aufgabe ungenutzter Flächen durch Wachtelkönig und Seggenrohrsänger. Während die Wasserstände durch Modellrechnungen detailliert vorhergesagt werden können, sind über die biologischen Folgen bisher nur vage Prognosen möglich. Schon eine um vier Wochen längere Flutung mit einem langsameren Abpumpen nicht vor Juni würde sehr wahrscheinlich den Bruterfolg und die Rastbedingungen für Watvögel und Enten verbessern. Durch das langsamere Trockenfallen größerer Flächen und die damit zwangsläufig verbundenen Änderungen der Vegetation würden die tiefer gelegenen, bis in den Mai überstauten Bereiche aber für Wachtelkönige und bei Verzicht auf Nutzung auch für Seggenrohrsänger unattraktiv. Diese Arten würden sich auf höhergelegene Flächen verlagern, so dass ihr Schutz, z. B. durch Festlegung später Mahdtermine, an anderen räumlichen Schwerpunkten stattfinden muss als bisher z. B. im Pflege- und Entwicklungsplan vorgesehen. In gleicher Weise wird sich aber auch die Grünlandnutzung auf höhere Flächen konzentrieren und grundwassernahe Flächen aufgeben, auch wenn diese in der Schutzzone 2 liegen. Wo Nutzung und Artenschutz sich auf dieselben Flächen konzentrieren, ist mit erneuten Konflikten zu rechnen. Die künftige Bestandsentwicklung der Zielarten wäre dann nicht nur davon abhängig, ob ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen werden, sondern auch von der Größe der Flächen, die in der richtigen Höhe liegen und noch genutzt oder durch Pflegemaßnahmen offengehalten werden. Diese bleibt ohne flächenscharfe Vorhersage der
Veränderungen von Nutzung und Vegetation unbekannt.
Dagegen ist die Gefahr, dass Überstauung bis in den Mai hinein zu einem Mangel an Nahrung für Jungvögel führt(z. B. BELTING& BELTING 1999), in den Flutungspoldern gering. Sie waren nie vom Frühjahrshochwasser abgeschnitten wie die Trockenpolder und andere Gebiete, und normalerweise verhindert das ausgeprägte Relief eine restlose Überflutung der Polder.
Ebenfalls diskutiert wurde eine vollständige Öffnung der Sommerdeiche(IUS 1999). Sie würde erhebliche Veränderungen bewirken, deren Ausmaß schwer vorhersagbar ist. Für Limikolen, Schwimmenten, Rallen und Seeschwalben stünden voraussichtlich bis in den Juli hinein Nassflächen zur Verfügung. Ein Sommerhochwasser im Juli oder August würde zudem Voraussetzungen für die Rast von Limikolen auf dem Wegzug schaffen, die derzeit auf kleine Bereiche des Deichvorlandes beschränkt sind. Zugleich würde auf sehr großer Fläche die Grünlandnutzung enden und sich Röhrichte und Riede entwickeln, offene Flächen wären möglicherweise rar. Weil eine extensive Nutzung in Abhängigkeit von den jährlich wechselnden Wasserständen, wie in historischer Zeit, unter heutigen Bedingungen nur mit großem Aufwand durch Pflegemaßnahmen simuliert werden könnte, ist überwiegend mit einer Sukzession wie bereits in dem seit 60 Jahren nicht künstlich entwässerten polnischen Zwischenoderland zu rechnen und damit auch mit Lebensraumverlusten für Wiesenvögel. Deren Ausmaß
Tab. 4: Schutzmaßnahmen für ausgewählte Wiesenbrüter auf genutztem Feuchtgrünland.
Table 4: Measures to protect selected meadow birds on water meadows in use.
Wachtelkönig, Seggenrohrsänger Merkmale
späte Brutperiode, Boden feucht bis trocken, Arten mit höchster Schutzpriorität, Jungvögel wenig mobil, benötigen hohe Vegetation im Mai
Watvögel
frühe Brutperiode, Küken sehr mobil, Ansprüche an Vegetation und Bodenfeuchte von Art zu Art unterschiedlich
mob, nenühpen oe vegetahen m Cal©; Art zu Art unterschiedlich Allgemein Kein Walzen, Schleppen und Düngen vom 10.3, bis zur Erstnutzung
optimale Nutzung nicht vor 1.9.
Maßnahmen auf Wachtelkönig: in Radius von 200- 300 m um den
Kernflächen Rufplatz
Seggenrohrsänger: möglichst im gesamten
Aktionsraum der Männchen(im Mittel 5 ha) Maßnahmen auf Wachtelkönig zur Sicherung der ersten Jahresbrut Mahd mit Schutzstreifen, sobald mit größeren
Randflächen Jungvögeln zu rechnen ist(ab 15.7. bei
Mahd nicht vor 30.6.
Erhaltung von Flachwasser(Blänken) mindestens bis Anfang Juli
Beweidung mit höchsten 2 Tieren/ha sobald Gelege geschlüpft sind
Mahd ab 10.6.
Erhaltung von Blänken bis Ende Mai Beweidung ab 1.5.(15.5.) mit höchstens 2
Rufplatzbesetzung ausschließlich im Mai, ab 15.8. bei Tieren/ha; zur Vermeidung von Unternutzung
Rufplatzbesetzung bis Juni)
(Verbrachung) nach 15.6. höhere Dichten
Nur bei intensiver Gebietsbetreuung!.
Beweidung: als Besatzdichte ist die aktuelle Besatzdichte in den tatsächlich beweideten Teilflächen in Tieren/ha(nicht GVE/ha) ausschlaggebend. Portionsweide ist nur nach der Brutsaison vertretbar.