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Otis 13(2005), Sonderheft
Brennnessel etc. besiedelt, so sind stets feuchtere Bodensenken mit temporärer Staunässe vorhanden. Sie werden regelmäßig als Nahrungsquelle aufgesucht. Nur hier konnten Weibchen zur Beringung und Besenderung gezielt gefangen werden(s. HELMECKE et al. 2005). Rufplätze sind meist von dichterer Vegetation geprägt. In Ausnahmefällen wurden auch Schilfsäume, Weidenbüsche in 20 bis 110 cm Höhe und vom Wasser umgebene Seggenbülten zum nächtlichen Rufen ausgewählt. In Einzelfällen wurden dieselben Rufplätze kurz hintereinander von verschiedenen Männchen genutzt.
In ungenutzten Feuchtwiesen, wie in Totalreservaten, weist das Rohrglanzgras zur Frühjahrszugzeit ebenfalls einen ausreichenden Deckungsgrad und günstige Dichte für eine Ansiedlung auf. Doch bereitet die nieder liegende Altgrasschicht mit zunehmender Austrocknung Probleme, sie zu überlaufen. Sie werden daher außer in den anders strukturierten Randgebieten bald vom Wachtelkönig aufgegeben. Die nach dem Auflassen der Feuchtwiesen entstandenen reinen Schlankseggenflächen werden vom Wachtelkönig nicht besiedelt.
Mauserhabitate für Altvögel sind von einer Mahd großzügig verschont gebliebene Restflächen, meist krautreiche Ufer- und Gebüschstreifen von Altarmen oder der oben genannten nassen Bodensenken. Sie sind eigentlich in jedem Wachtelkönigrevier zu finden. Ein am 13. Juni 1999 besendertes Weibchen wurde am 6. August 1999 mit fast vollendeter Vollmauser, ca. 4 Wochen nach dem Schlupf seiner Jungen(3. Juli) im oben beschriebenen Habitat seines Brutreviers kontrolliert(HELMECKE et al. 2005). Es hielt sich dabei auch in Schilfsäumen auf. Auch von einzelnen Männchen wurde der Nachweis erbracht, dass sie sich zu Beginn ihrer Mauser(Kopf, Hals, Flanken) noch unmittelbar in Rufplatznähe aufhalten können, dabei noch riefen und territoriales Verhalten zeigten; so z. B. ein am 3. Juni 2004 beringtes und am 31. Juli 2004 in Kleingefiedermauser befindliches kontrolliertes Exemplar.
Brutnachweise
Sichere Brutnachweise sind vom Wachtelkönig schwierig zu erbringen und sind meist zufälliger Natur. Aus Schutzgründen ist ein systematisches Suchen zu unterlassen. Eine Erfolg versprechende Methode ist die Beobachtung flüchtender Jungvögel bei der Mahd. Die auf dem heutigen Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal erbrachten Brut
nachweise sind in der“Vogelwelt von Brandenburg und Berlin ”(ABBO 2001) zusammengefasst. Der jahreszeitlich früheste Nachweis ist der Fang eines Weibchens, das bereits am 20. Mai 1988 ein legereifes Ei im Leib hatte. Den spätesten Nachweis stellt ebenfalls ein Fang eines Weibchens mit Ei im Leib am 7. Juli 1997 dar. 4 Nestfunde(MAMMEN et al. 2005) gelangen im Zeitraum von 1997 bis 2000. Seit 1993 konnten bei der Mahd junge Wachtelkönige aus mindestens 29 Bruten registriert werden. Auf einer Feuchtwiese von 51 ha Größe im Polder B wurden Anfang Juli 1997 bei der Mahd unmittelbar vor der Flutung(Sommerhochwasser) Junge von 3 verschiedenen Bruten beobachtet sowie ein Nest mit einem Achtergelege ausgemäht. Auf einer Fläche von 5 ha gelang 2002 der sechste Brutnachweis seit 1988, davon allein 3 Bruten am 1. Juli 1999. Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens des Bundesamtes für Naturschutz konnten 1999 von mindestens 11 Bruten 59 juv. registriert werden(BELLEBAUM et al. 2005, MAMMEN et al. 2005).
Nur in feuchten Jahren ist Ende Juni/Anfang Juli ein zweiter Höhepunkt der Rufaktivität festzustellen, woran Neuankömmlinge und seit Mai anwesende Wachtelkönige beteiligt sein können. Für Zweitbruten fehlt jedoch ein sicherer Nachweis.
Schutz
Zu Zeiten der DDR wurde der Wachtelkönig im unteren Odertal“unbewusst” geschützt. Es wurde zwar großflächiger und synchron gemäht, aber die schwerere Technik ließ ein frühes Mähen der Feuchtwiesen nicht überall zu. Größere Flächenanteile mit höherem Grundwasserstand blieben daher von der ersten Mahd verschont. In den beiden NSG mit ihrem Hauptvorkommen des Seggenrohrsängers fand eine Nutzung erst nach dem 15. Juli statt, wovon auch der Wachtelkönig profitierte.
Der sicherste Schutz des Wachtelkönigs ist eine späte landwirtschaftliche Nutzung der Brutreviere. Ab 1994 wurden diesbezüglich auf der Basis der Maikartierung jährlich Absprachen mit den Landwirten getroffen. Unsere Erkenntnisse im unteren Odertal führten dazu, dass der bis dahin in der Wiesenbrüterrichtlinie angegebene früheste Nutzungstermin vom 15. Juli auf den 15. August verschoben wurde. Die daraus resultierenden Probleme für die Landwirte, wie erschwertes Mähen, mangelnde Verwendbarkeit des Mähgutes etc., konnten durch einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich kompensiert werden.