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Band 15 Sonderheft
Seite
122
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hin und her. Damit besteht möglicherweise eine erhöhte Vogelschlaggefahr(HÖTKER 2006). Im Rah­men dieser Studie konnte dieser Gesichtspunkt allerdings nur ungenügend untersucht werden. Es wurde lediglich festgestellt, dass Rohrweihen ohne Scheu die umliegenden WP zur Jagd nutzten, dort aber nicht als Schlagopfer anfielen. Trotzdem sollte zumindest zu größeren Wasservogellebensräumen ein Mindestabstand gewahrt bleiben. Gegenwärtig wird mit der Abstandsforderung bezogen auf Rohr­weihe, Rohrdommel und Zwergdommel sowie Ge­wässern mit Brutkolonien von Graureihern, Möwen und Seeschwalben(1.000 m) diesem Umstand ent­sprochen. Zukünftig sollte generell ein Mindestab­stand von 2.000 m zu Teichgruppen und Tagebau­seen(über 50 ha Wasserfläche) sowie von wenig­stens 500 m zu kleineren Standgewässern und Fließgewässern mit einer Breite von 5 m und mehr eingehalten werden. Die beiden letzten Kategorien sind zu berücksichtigen, da sich gerade dort Fledermäuse konzentrieren.

Auf den Teichen und Tagebauseen finden sich im

Herbst außerdem große Scharen von Gänsen, Enten, Schwänen und Kranichen zur Rast ein. Bislang gibt es in der Niederlausitz zwar kaum Verluste dieser Arten an WKA, dafür aber aus anderen Regionen Brandenburgs (DUrRR 2003). Ausschlaggebendes Kriterium für die Abstandsforderung ist der An­spruch dieser Vogelscharen(vor allem nordischer Gänse und Kraniche) an störungsfreie Nahrungsflä­chen in der Feldflur im Umfeld der Schlafgewässer. Eine Minderung dieser Forderung wäre nur denk­bar, wenn durch großräumige Kartierung über mehrere Jahre nachgewiesen würde, dass der ge­plante Standort eines neuen WP von Gänsen und Kranichen weder zur Nahrungssuche genutzt wird, noch im bevorzugten Flugkorridor zwischen Schlaf­gewässer und Nahrungsgebiet liegt. Mit der vorliegenden Studie konnte ein Teil der für das Land Brandenburg entwickelten tierökologi­schen Abstandskriterien(MLUR BRANDENBURG 2003) im Rahmen der dreijährigen Felderfassungen an elf WP quasi überprüft bzw. verglichen werden.

Zusammengefasst zeigt die Gegenüberstellung der Studienerhebungen zu den bestehenden Abstands­kriterien für die KategorieTabubereiche, in denen tierökologische Belange der Errichtung bzw. Neuer­richtung von WKA entgegenstehen(MLUR BraAn­DENBURG 2003) das in Tab. 53 dargestellte Ergebnis.

Zum Jahresende 2005 gab es in der südbranden­burgischen Planungsregion Lausitz-Spreewald 343 WKA mit einer installierten Leistung von 460 MW.

;Otis 15(2007), Sonderheft

Damit könnten bereits annähernd 70% der Pla­nungsregion, d.h. 662.000 Einwohner mit Wind­kraftstrom versorgt werden(SwaT 2006). Seit eini­gen Jahren ist man bestrebt, die Neuerrichtung von WP in 78 Eignungsgebieten zu konzentrieren(Ge­samtfläche 7.200 ha). Obwohl nicht alle die oben genannten Forderungen erfüllen, ist es prinzipiell richtig, die Neuerrichtung auf diese Areale zu beschränken.

Weitere WP wären nur denkbar, wenn es die oben genannten Forderungen in Ergänzung der beste­henden Abstandskriterien(MLUR BRANDENBURG 2003) aus der Sicht des Vogel- und Fledermaus­schutzes ohne Abstriche zulassen würden. Dazu bedarf es vorbereitender Untersuchungen zur groß­räumigen Nutzung der Landschaft durch wertge­bende Vogelarten. Dabei sind die hier nistenden Großvögel(s. 0.) genauso zu betrachten, wie rasten­de Zugvögel, insbesondere Gänse und Kranich. Zu beachten sind aber auch die Abstandsforderungen zu Ortschaften, zu Naturschutzgebieten sowie der Gebietskulisse des EU -weiten SystemsNatura 2000 (FFH, SPA; BEN 2000) sowie den IBA­Gebieten. Regionalspezifisch ist dabei besonders der in den letzten Jahren beobachtete Zuwachs der Bedeutung der Bergbaufolgelandschaften als Rückzugsgebiet für bestandsbedrohte Brutvögel sowie als Rastraum für durchziehende Vogelscharen zu berücksichtigen(AUTORENKOLLEKTIV 2005).

Damit stößt in der Niederlausitz die Neuauswei­sung von WP ohne Hinnahme von Fehlentwicklun­gen an sehr enge Grenzen. Um dennoch eine progres­sive Entwicklung hinsichtlich der umweltfreund­lichen Gewinnung von Strom aus Windenergie zu ermöglichen, bleibt in erster Linie das Ersetzen älte­rer(vor allem der TypenAN Bonus 600 undE 40) durch leistungsstärkere Anlagen(derzeit dominieren Nennleistungen um 1,5 MW/ WKA , eine erste Anlage von 2,5 MW wurde 2006 errichtet, zukünftig WKA mit bis zu 5 MW Leistung denkbar). Dieses als Repowering bezeichnete Vorgehen minimiert den weiteren Flächenbedarf und steigert dennoch die Energieerzeugung aus der Windkraft.

Der jetzige Kenntnisstand stellt sich wie folgt dar: - Die sich in zunehmender Höhe drehenden Rotoren

beeinträchtigen die Habitate der darunter leben­

den Singvögel nicht mehr, was bei einem sich ver­größernden Abstand zwischen Erdboden und dem unteren Scheitelpunkt der Rotoren auch für größere Vögel gelten könnte. Zumindest für Brut­vögel deutet sich ein solcher Trend an(HÖTKER et al. 2004, HÖTKER 2006).