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Band 15 Sonderheft
Seite
125
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Möckel& Wiesner: Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Rastvögel

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‚die Wiedervernässung ausgetrockneter Nieder­und Heidemoore,

‚die Schaffung langjähriger Ackerbrachen mit sehr spätem Mahdtermin inklusive des Verzichts auf Pflanzenschutzmittel jeder Art,

‚die Pflege und der Erhalt von vegetationsfreien oder-armen Offenflächen und Heiden in den Bergbaufolgelandschaften und auf den ehemali­gen Truppenübungsplätzen,

- die Herrichtung oder Umnutzung sowie der Unter­halt von Räumen in geeigneten und verfügbaren Gebäuden, Kellern oder Bunkern als Fledermaus­quartiere.

Um in dieser Hinsicht auch größere Vorhaben bewältigen zu können, sind Ausgleichsabgaben für sogenannteFlächen-, Maßnahmen- oder Öko­Pools nahezu ohne Alternative.

Neben der längerfristigen Finanzierbarkeit der oben genannten Ziele müssen auch Lösungen gefun­den werden, im Schadensfall die berechtigten Entschädigungsansprüche von betroffenen Land­wirten z.B. bei Fraßschäden durch rastende Gänse und Kraniche in den WP-freien Zonen zu beglei­chen. Aufwandsentschädigungen für Feldhüter, die die eigentlichen Schäden vorsorglich vermeiden oder begrenzen helfen, könnten ebenso dazu zählen.

7 Untersuchungsbedarf

Im Gegensatz zur jetzigen Praxis, der Kartierung der Verteilung aller Brut- und Gastvögel sowie Fle­dermäuse in einem geplanten WP und seinem un­mittelbaren Umfeld, sollten rechtzeitig begonnene, mehrjährige und vor allem großräumige Studien an ausgewählten Vogelarten und allen Fledermaus­arten(z.B. Boye et al. 1999) treten, die auch die Wir­kungen mehrerer benachbarter WP im Komplex sowie die entsprechenden Nahrungsflächen und Zugrouten berücksichtigen.

Da jedoch derartig komplex und großräumig anzulegende Erhebungen nur in Ausnahmefällen zeitlich und finanziell einem konkreten Vorhabens­träger zugeordnet oder zugemutet werden können und ohnedies den Rahmen von Genehmigungs­verfahren sprengen würden, bedarf es hierzu neuer Herangehensweisen.

Auf welche Weise könnte dieser bestehende umfas­sendere Erhebungsbedarf bewältigt werden?

Im Zusammenhang mit regionalplanerischen Neu-, Erweiterungs- oder Überprüfungsbetrach­tungen für potenzielle oder bestehende Eignungs­

gebiete zur Windkraftnutzung wäre folgender Lösungsansatz für die voranzustellenden tierökolo­gischen Grundlagen denkbar:

1. Anstoß

Konsens für ein abgestimmtes Vorgehen der Akteure zur Erreichung des erforderlichen zeit­lichen Vorlaufs.

2. Akteure

Durch die Regionalplanung werden Impulse für bevorstehende Veränderungen des Regionalplanes, d.h. für Neu-, Erweiterungs- oder Überprüfungsbe­trachtungen von Eignungsgebieten gesetzt. Das Landesumweltamt definiert diesbezügliche Unter­suchungsräume und-methoden und entwickelt Aufgabenstellungen für die ökofaunistischen Erhe­bungen.

3. Finanzierung

Eine anschiebende, anteilige Nutzung der bisheri­gen bzw. verfügbaren Ausgleichsabgaben(Ersatz­zahlungen) der Windparkbetreiber sollte als Pro­jektunterstützung für ökofaunistische Erhebungen ermöglicht werden. Darüber hinaus sind auch Drittmittel(Sponsoring, Lottomittel 0.ä.) denkbar. Anzustreben wäre jedoch die Bildung einer Grund­lagenerhebungszahlung(GEZ) quasi alsSub­spezies der Ausgleichsabgabe.

4. Auftragsvergabe und Ziel

Das Landesumweltamt bindet geeignete, leistungs­fähige und fachkompetente Auftragnehmer mit dem Ziel der artbezogenen Beurteilung zur Eignung der Neu-, Erweiterungs- oder Überprüfungsstand­orte auf Basis der tierökologischen Abstandskri­terien.

5. Qualität der Erhebungen

Die Erhebungen sollten dazu geeignet sein, die Eignungsgebiete aus tierökologischer Sicht zu bestätigen, zu modifizieren oder zu verwerfen. Für die Fälle der Eignung sollte darüber hinaus kein weiterer(bzw. nur noch begrenzter) Erfassungs­aufwand für den potenziellen Vorhabensträger in Vorbereitung der Genehmigung entstehen. Diese beim Vorhabensträger eingesparten Mittel(pau­schale Regelung erforderlich) werden als GEZ im Rahmen der Vorhabensgenehmigung(analog der Ausgleichsabgabe) vereinnahmt.

6. Vorteile) Der Erhebungs- und Beurteilungsbedarf wäre mit dem benötigten zeitlichen Vorlauf erreichbar. Die Datenverwendung und-auswertung lägen in einer Hand(Landesumweltamt). Durch die erzeugte Pla­nungssicherheit(Eignungsgebiete) würde das