Heft 
Band 15 Sonderheft
Seite
127
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Möckel& Wiesner: Wirkung von Windkraftanlagen auf Brut- und Rastvögel 427

sionsverluste(Vögel, Fledermäuse) an den WKA erfasst.

Bei den Brutvögeln wurde kein großflächiges Meiden der WKA festgestellt. Auch die Vorher­Nachher-Vergleiche wiesen keine negativen Verän­derungen der Brutvogelfauna auf den Kontroll­flächen aus. Singvögel nutzten in Bodennähe ihr Revier(sofern es die konkrete Struktur des Um­feldes der WKA zuließ) ohne Scheu bis in die Nähe des Mastes. Großvögel wahrten meist einen Min­destabstand von 100 m. Nur bei wenigen Arten war eine Entfernung von über 200 m die Regel. Zu den sensibleren Arten zählen möglicherweise Wespen­bussard und Ziegenmelker. Der Baumfalke verließ nach Aufstellen der WKA in mehreren Fällen seinen angestammten Brutplatz. Nach zwei bis drei Jahren kehrten die Paare wieder in ihre Reviere zurück.

Diese schnelle Gewöhnung an die WKA führte bei Brutvögeln zu Verlusten durch Vogelschlag. Dies betraf sogar flugerfahrene Altvögel, was dann die Aufgabe der Brut nach sich zog. Aber auch eben flügge Jungvögel verunglückten bei ihren unsiche­ren Erstflügen durch die Windfelder. Insgesamt wurden 34 tote Vögel in 20 Arten unter den WKA gefunden. Das Artenspektrum reicht von Seeadler, Rotmilan und Weißstorch bis zu Feldlerche, Kohlmeise und Wintergoldhähnchen. Auf Grund dichter und hoher Vegetation bis unmittelbar an die Masten der WKA heran dürfte aber nur ein Bruchteil der Kollisionsopfer gefunden worden sein. Dies traf mit Sicherheit auch auf die kleineren Fledermäuse zu(19 Funde in vier Arten).

Im Gegensatz zu den Brutvögeln wurde bei eini­gen Durchzüglern und Wintergästen ein Meiden der Windparke festgestellt. Nur Kleinvögel passierten bodennah die WKA oder suchten dort auf dem Boden oder in den Hecken nach Nahrung. Mittel­große Vögel, wie der Goldregenpfeifer, vielfach aber auch Kiebitz und Großer Brachvogel, wahrten einen Mindestabstand um 300 m zu den WKA. Einige Arten Großvögel zeigten auch zu dieser Zeit keine Scheu. Dazu zählten Turmfalke, Sperber, Mäusebus­sard, Rotmilan und Kolkrabe. Sehr vorsichtig waren dagegen Gänse und Kraniche. Während sich die Graugans bis zu 250 m den WKA näherte, hielten Saat- und Blessgänse einen Mindestabstand von 500 m, der Kranich von 1.000 m ein. Nur kleinere Trupps unterschritten vereinzelt diese Abstands­Werte. Im Zentrum der Windparke wurden diese Arten nie angetroffen und auch ein Überfliegen fand nur selten statt. In der Regel wichen ziehende Gänse, Kraniche und andere Großvögel den WKA

großräumig aus. Selbst bodennah jagende Greif­vögel aus Nordosteuropa , wie Merlin, Kornweihe und Raufußbussard, wurden im Winter im Innern der Windparke nur bei überragend gutem Nah­rungsangebot gesehen.

Die WKA beeinträchtigten folglich die Verteilung der Brutvögel in der Niederlausitz nur marginal. Die Brutvögel sind in und um die Windparke aber einer höheren Gefährdung ausgesetzt. Bei stärker betrof­fenen Arten, wie Weißstorch, Seeadler und Rot­milan, könnte dies zur nachhaltigen Verringerung des Reproduktionserfolgs führen. Dazu kommt die Beeinträchtigung der Rasteignung der Region für nordische Gäste(in erster Linie für Kranich , Gänse, Goldregenpfeifer, Kiebitz, möglicherweise auch Großer Brachvogel, Merlin, Raufußbussard und Kornweihe). Im Falle der Gänse und Kraniche kann dies zu vermehrten Konflikten mit Landwirten auf den nicht mit WKA bebauten Äckern kommen(er­höhtes Schadenspotenzial).

Ausgleichsmaßnahmen für die Errichtung von WKA sollten grundsätzlich außerhalb der Wind­parke realisiert werden. Dort ist eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Vögel und Fledermäuse anzustreben, um eine Erhöhung der Nachwuchsrate als Ausgleich für die Defizite in den Windfeldern zu erreichen. Die strenge Vorgabe und Einhaltung von artbezogenen Abstandskriterien ist die tragfähigste Möglichkeit der ökofaunistisch orientierten Stand­ortermittlung bzw.-beurteilung von Eignungsge­bieten für WKA. Zum Schutz von Wasservogelarten gehört auch ein Mindestabstand von 2.000 m zu Gewässern mit mehr als 50 ha Wasserfläche(Tage­bauseen, Teichgruppen) und vor allem zum Schutz der Fledermäuse ein Abstand von mind. 200 m zu Waldrändern und größeren Gehölzen.

Als vorrangiger Untersuchungsbedarf werden die Wirkung des erwartetenRepowering auf Brut- und Gastvögel, vor allem aber hinsichtlich der Entwick­lung des Kollisionsrisikos bei verändertem Höhen­niveau gesehen. Hierfür sind konkrete, mehrjährige Studien erforderlich. Bezüglich der wertgebenden Brut- und Rastvögel sollten die bisher üblichen kleinräumigen, fallbezogenen Studien durch groß­räumige Untersuchungen ersetzt werden. Damit fände das Zusammenwirken mehrerer benachbarter Windparke sowie bei zahlreichen Arten der Wechsel von Nahrungsgrund zu Neststandort bzw. Schlafge­wässer Berücksichtigung. In weiten. Gebieten der Niederlausitz scheint allein aus diesem Grunde die Aufnahmefähigkeit der Region hinsichtlich des Baus neuer Windparke ausgeschöpft, so dass am ehesten