Heft 
Band 17
Seite
109
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10. Bericht der AKBB

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Abb. 4: Mornellregenpfeifer vom 29.8.2009 am traditionellen Rast­platz Panzerwüste Lieberoser Hei­ de/SPN . Foto: S. Klasan.

L. Kluge, B. Kreisel, U. Kraatz, H.-P. Krüger, D. Krummholz, K. Lüddecke, W. Mädlow, M. Müller, G. Noack, C. Pakull, P. Pakull, C. Pohl, B. Ratzke, J. Scharon, K.-J. Schenzle, B. Steinbrecher, N. Vilcsko, J. Vorholt, C. Wagner, U. Weingardt und R. Zech. Nach 1.605 abschließend bewerteten Meldungen durch die AKBB bleibt festzustellen, dass die Quo­te der anerkannten Meldungen bei über 94% liegt. Für Arten mit DSK-Zuständigkeit werden ca. 18% der Meldungen kritisch bzw. als nicht ausreichend dokumentiert bewertet. Es muss daher weiterhin der Grundsatz für alle Beobachter und Melder gel­

ten je seltener eine Art ist, umso gründlicher soll­te die Dokumentation der Beobachtung erfolgen.

Meldelisten

Die ab dem 1.1.2001 gültigen Meldelisten der Deut­ schen Seltenheitenkommission und der Avifauni­stischen Landeskommissionen(DSK 2001, BEscHow 2001), sowie die publizierten Präzisierungen der Landesliste zum 1.7.2003 und 1.1.2008 sind weiter­hin als Orientierung für die Dokumentationspflicht heranzuziehen(BescHow 2003, 2008). Die nationale Meldeliste und die Landesmeldeliste für Branden­ burg/Berlin sind auf der ABBO-Homepage unter AKBB nachzulesen.

Um einen aktuellen und vollständigen Überblick zum Auftreten seltener Vögel im Berichtsgebiet zu bekommen, bitten wir alle Meldungen bei der AKBB einzureichen. Bei Direktmeldung an die DSK sollte zumindest eine Kopie der AKBB zugesandt werden. Insbesondere bei Nachmeldungen erscheint uns der kurze Weg über die AKBB zwingend notwen­dig, da die Bearbeitungszeit derartiger Fälle bei der DSK nur in größeren Zeiträumen erfolgt(derzeitig alle Daten vor 2006 relevant). Für Konsultationen

und bei Fragen zum Thema Dokumentation selte­ner Vogelarten stehen die Mitarbeiter der AKBB jederzeit zur Verfügung.

Das Auftreten von Hybridvögeln beschäftigt die Brandenburger und Berliner Beobachter weiterhin regelmäßig(Schwerpunkt Enten- und Greifvögel). Eine Dokumentationspflicht besteht zwar nicht zwingend, es sollten aber möglichst alle Hybriden für die avifaunistischen Jahresberichte mit Kurz­beschreibung gemeldet werden. Bei Hybriden mit Moorentenbeteiligung ist eine Beschreibung des Vogels im Detail sehr erwünscht. Hinzuweisen ist ferner nochmals auf die Tatsache, dass Schreiad­ler außerhalb ihres Brutgebietes in Brandenburg ebenfalls zu dokumentieren sind. Von besonderer Bedeutung sind insbesondere Brutzeitbeobachtun­gen.

Meldebogeninhalt

Die Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Meldebögen ist überwiegend gut bis zufrieden stel­lend. Wer beim Ausfüllen die angegebenen Stich­punkte im Kleingedruckten auf der Rückseite des Meldebogens beachtet, wird mit Sicherheit eine ausreichende inhaltliche Bewertung der Meldung erreichen. Damit ist sichergestellt, dass die erkann­ten Artkennzeichen auch aufgeführt und nicht vergessen werden. Ausgiebige Beschreibungen der Beobachtungsumstände sind im Einzelfall sicher notwendig, der inhaltliche Schwerpunkt muss aber auf die erkannten Artmerkmale gelegt werden. Sie bilden die alleinige Bewertungsgrundlage. Bei Mel­dungen, deren Bestimmungsgrundlage allein auf den arttypischen Gesang begründet ist, muss in je­dem Fall eine eigenständige Gesangsbeschreibung enthalten sein. Meldebögen, die nur die Kopfdaten