Heft 
Band 18
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ges vor der Ergreifung der Beute mit ausgestreckten Beinen in den Zaun geraten. Dabei hatte sich das linke Bein zwischen den Maschen so verfangen, dass es dem Vogel nicht möglich war, sich zu befrei­en(Abb. 3).

Mit Hilfe eines vorher entleerten Rucksacks, der dem Habicht vorsichtig über Kopf und Rumpf ge­stülpt wurde, konnte der Vogel ruhig gestellt wer­den, so dass das verfangene Bein leicht aus der Ver­drahtung zurück geschoben werden konnte.

Am befreiten Bein konnten keinerlei Verletzungen

Abb. 2: Der verfangene Ha­bicht im Jugendkleid. Foto: W. Püschel.

Fig. 2: The Goshawk in juve­nile plumage.

Abb. 3: Das linke Bein des Habichts hat sich im Zaun so verfangen, dass es nicht mehr vom Vogel zurückge­zogen werden konnte. Foto: W. Püschel.

Fig. 3: The left leg of the Goshawk was so entangled in the fence that the bird was unable to free itself.

Otis 18(2010)

festgestellt werden, so dass der Vogel nun rasch aus dem Rucksack entlassen werden konnte. Der Ha­bicht flog sofort etwa 20 bis 30 m schräg nach oben weg und setzte sich auf einen Baum. Hierbei stand er mit beiden Beinen sicher auf einem Ast ohne dass eine Beeinträchtigung erkennbar war. Kurz darauf flog der Habicht außer Sichtweite.

Eine Literaturrecherche ergab, dass sich Greifvö­gel in Stacheldrahtzäunen hin und wieder verfan­gen, aber offensichtlich nicht oder nur sehr selten in Wildschutzzäunen.