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des DDA gehört der seit 2007 jährlich erscheinende Zustandsbericht„Vögel in Deutschland “. Er fasst die Daten von mehr als 5.000 überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeitern des Monitorings zusammen, gewonnen in jährlich über 200.000 Stunden freiwilliger Arbeit für den Vogelschutz. Erfreulich ist, dass am 8. Januar 2010 auch Nieder sachsen die VVV unterzeichnet hat. Damit sind nun neben dem Bund auch alle Länder der Vereinbarung beigetreten.
Die Energiestrategie des Landes Brandenburg sieht einen weiteren Ausbau der Windenergienutzung vor. Die vorgesehene Erweiterung der Fläche der Windeignungsgebiete auf 555km*(www.mugv. brandenburg.de/cms/media.php/gsid=1bm1. a.1312.de/Energiestrategie%202020.pdf) wird durch die geltenden tierökologischen Abstandskriterien(TAK) für Windenergieanlagen(www. brandenburg.de/cms/media.php/2318/tierabs. pdf) erschwert. Da sich der Kenntnisstand zu den Konflikten zwischen Artenschutz und Windenergienutzung in den letzten Jahren immens verbessert hat, bestehen ggf. andere Voraussetzungen als bei der Inkraftsetzung der Abstandskriterien im Jahr 2003. Die Notwendigkeit der geltenden Restriktionen soll daher anhand neuer naturschutzfachlicher Erkenntnis zu den einzelnen Arten durch eine Arbeitsgruppe überprüft werden, um dem Umweltministerium(MUGV) auf Grundlage dieser Bewertungen Vorschläge zur Überarbeitung der TAK zu unterbreiten. Die Organisation dieser Arbeitsgruppe wurde durch das MUGV dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz(LUGV) übertragen, welches T. Langgemach (Staatliche Vogelschutzwarte ) mit der Leitung beauftragte. Mitglieder sind fünf vom Bundesverband Windenergie benannte Personen, eine Vertreterin der Regionalen Planungsgemeinschaften und die ABBO, vertreten durch ihren Vorsitzenden W. Mädlow. MUGV und LUGV sind durch zwei bzw. drei Mitarbeiter vertreten. Im Ergebnis der ersten Sitzung wurde durch die Vogelschutzwarte ein um
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fangreiches Entwurfspapier erarbeitet, in dem für jede einzelne der in den TAK aufgeführten Brutvogelarten eine Reihe von Parametern abgearbeitet wird: Schutzstatus, Bestand und Bestandstrend, Bestandsgefährdung, Gefährdung durch Windenergieanlagen(Kollision und Lebensraumentwertung) sowie Aktionsraum. Die Datensammlung wird fortgesetzt und wird in den nächsten Beratungen als Diskussionsgrundlage dienen. Erkennbar ist schon jetzt, dass es Arten gibt, für die sowohl Kollisionsrisiko als auch Lebensraumentwertung nur eine relativ geringe Rolle spielen, während für andere Spezies durchaus Probleme beider Art bestehen. Lebensraumentwertung durch Meidung geht in der Regel mit niedrigerem Kollisionsrisiko einher, aber es gibt auch Arten, die in der Regel die Anlagen meiden und im Einzelfall trotzdem kollidieren. Die Vogelschutzwarte plädiert trotz deutlich verbesserter Datenlage für die Beachtung des Vorsorgeprinzips, denn im Falle einer unsicheren Prognose kann bei einer ggf. eintretenden Verschlechterung der Ausgangszustand nicht wieder hergestellt werden. Bei der Risikobewertung sind zunehmend kumulative Effekte zu beachten(siehe z. B. Maspen, E. A. et al. 2009: Cumulative impact assessment and birds/wind farm interactions. Environm. Impact Assessment Review. doi:10.1016/ j.eiar.2009.05002). In den am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen neuen Windkrafterlass sind noch keine Ergebnisse der Arbeitsgruppe eingegangen.
Die Vogelschutzwarte ist zu erreichen über Postadresse: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Staatliche Vogelschutzwarte Buckower Dorfstraße 34 14715 Nennhausen/ OT Buckow
Telefon: 033878-60257 Fax: 033878-60600 E-Mail: vogelschutzwarte@lugv.brandenburg.de