Heft 
Band 18
Seite
134
Einzelbild herunterladen

134

deren Wirkungen auf Lebensräume und Popula­tionen lassen schlussfolgern, dass gegenwärtig und zukünftig geeignete Landschaften nicht nur in den Schutzgebieten vorhanden sind, sondern poten­zielle Freiräume durch Maßnahmen wie Erdver­kabelungen von Stromleitungen gestaltet werden müssen. Ein Fortbestand der Vogelart ist nur gesi­chert, wenn weiterhin das bisher erfolgte Maßnah­menmanagement aufrecht erhalten wird. Neben der Fortführung der bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Großtrappe und ihrer Lebensräume und der Flugkorridore sind noch weitere Schutzmaß­nahmen nötig. Die Gestaltung eines weitläufigen Areals kann durch lokale Entfernung von Wind­

Otis 18(2010)

schutzstreifen erzielt werden. Den Landschaftsver­brauch gilt es durch Landschaftsplanung, Schutz­gebietsausweisung und Flächenerwerb weiter einzuschränken. Möglichkeiten der Vernetzung oder Entsiegelung von Flächen müssen in Betracht gezogen werden. Zur Minimierung der Kollisions­gefahr mit Freileitungen ist deren Markierung oder die Erdverkabelung voranzutreiben.

Eine Fortsetzung des bisherigen Managements, die Umsetzung des Artenschutzprogramms Groß­trappe sowie die Ausführung der Managementpla­nung nach EU -Vogelschutzrichtlinie kann Flug­korridore, den Lebensraum und den Bestand der Großtrappe nachhaltig sichern.