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deren Wirkungen auf Lebensräume und Populationen lassen schlussfolgern, dass gegenwärtig und zukünftig geeignete Landschaften nicht nur in den Schutzgebieten vorhanden sind, sondern potenzielle Freiräume durch Maßnahmen wie Erdverkabelungen von Stromleitungen gestaltet werden müssen. Ein Fortbestand der Vogelart ist nur gesichert, wenn weiterhin das bisher erfolgte Maßnahmenmanagement aufrecht erhalten wird. Neben der Fortführung der bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Großtrappe und ihrer Lebensräume und der Flugkorridore sind noch weitere Schutzmaßnahmen nötig. Die Gestaltung eines weitläufigen Areals kann durch lokale Entfernung von Wind
Otis 18(2010)
schutzstreifen erzielt werden. Den Landschaftsverbrauch gilt es durch Landschaftsplanung, Schutzgebietsausweisung und Flächenerwerb weiter einzuschränken. Möglichkeiten der Vernetzung oder Entsiegelung von Flächen müssen in Betracht gezogen werden. Zur Minimierung der Kollisionsgefahr mit Freileitungen ist deren Markierung oder die Erdverkabelung voranzutreiben.
Eine Fortsetzung des bisherigen Managements, die Umsetzung des Artenschutzprogramms Großtrappe sowie die Ausführung der Managementplanung nach EU -Vogelschutzrichtlinie kann Flugkorridore, den Lebensraum und den Bestand der Großtrappe nachhaltig sichern.