Heft 
(2005) 4
Seite
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( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymna­sien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

2. Fach

verleiht die Universität Potsdam durch die Mathema­tisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Educati­on", abgekürzt als ,, B.Ed." bzw. ,, M.Ed.".

25 Leistungspunkte 25 Leistungspunkte

Erziehungswissenschaften

30 Leistungspunkte

Praxissemester Masterarbeit

20 Leistungspunkte

ထာ

§ 5

20 Leistungspunkte

120 Leistungspunkte

( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Se­kundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbil­denden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

Primarstufenspezifischer Bereich

Erziehungswissenschaften

Praxissemester Masterarbeit

§3

20 Leistungspunkte

10 Leistungspunkte

25 Leistungspunkte

20 Leistungspunkte

15 Leistungspunkte 90 Leistungspunkte

Dauer des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums be­trägt sechs Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums für das Lehramt in den Bildungsgängen der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen beträgt drei Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit.

( 3) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums für das Lehramt an Gymnasien beträgt vier Semester ein­schließlich der Zeit für die Anfertigung der Master­arbeit.

( 4) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienver­laufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Einschreibevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der speziell für Lehramtsstudierende zuständige Studien­fachberaterin/ Studienfachberater des Instituts für Physik bzw. die/ der Prüfungsausschussvorsitzende

Hilfe.

§ 4

Abschlussgrade

Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Physik das erste Fach,

Studien- und Lehrformen

Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitar­beit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor­und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:

-

Vorlesungen( V), sie dienen der Darstellung größe­rer Zusammenhänge und der Systematisierung theo­retischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranziehung neuer Forschungs­ergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.

-

Seminare( S), sie dienen der Vertiefung ausgewähl­ter Themenkomplexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.

- Übungen( Ü), sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbständige Lösung von Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen in ihrem Mittel­punkt.

- Praktika( P), sie dienen der experimentellen Aus­einandersetzung mit physikalischen Sachverhalten und der Aneignung grundlegender Methoden des experimentellen Arbeitens.

-

Tutorien( T), sie dienen der Betreuung der Studen­ten des ersten Studienjahres. Die Teilnahme ist frei­willig und soll den Einstieg in das Physikstudium erleichtern.

- Schulpraktische Übungen( SPU), sie sind Teil der Ausbildung in Didaktik der Physik. Sie sollen einen Einblick in den späteren Berufseinsatz geben und ein zusammenhängendes mehrwöchiges Schulpraktikum

-

enthalten.

Konsultationen( K), sie bilden den Abschluss des jeweiligen Studiengangs und bestehen aus einem Kurzvortrag von 20 Minuten zu einem gestellten Thema und daran anschließendem Prüfungsgespräch von 40 Minuten.

§ 6 Prüfungsausschuss

( 1) Vom Fakultätsrat der Mathematisch- Natur­wissenschaftlichen Fakultät wird ein Prüfungsaus­schuss für alle Physikstudiengänge( Lehramtsstu­diengang, Diplomstudiengang, Magisterstudiengang) bestellt, dem drei Professoren bzw. Professorinnen des Faches, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine akademische Mitarbeiterin des Faches und ein Stu­dent bzw. eine Studentin angehören.

( 2) Die Amtszeit des Prüfungsausschusses beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitgliedes ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des Ausschusses üben ihr Amt nach Ablauf einer Amtsperiode weiter aus, bis die Nachfolger ihr Amt

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