( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich wie folgt:
1. Fach
2. Fach
verleiht die Universität Potsdam durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den Grad ,, Bachelor of Education" bzw. ,, Master of Education", abgekürzt als ,, B.Ed." bzw. ,, M.Ed.".
25 Leistungspunkte 25 Leistungspunkte
Erziehungswissenschaften
30 Leistungspunkte
Praxissemester Masterarbeit
20 Leistungspunkte
ထာ
§ 5
20 Leistungspunkte
120 Leistungspunkte
( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen gliedert sich wie folgt:
1. Fach
Primarstufenspezifischer Bereich
Erziehungswissenschaften
Praxissemester Masterarbeit
§3
20 Leistungspunkte
10 Leistungspunkte
25 Leistungspunkte
20 Leistungspunkte
15 Leistungspunkte 90 Leistungspunkte
Dauer des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Bachelorarbeit.
( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums für das Lehramt in den Bildungsgängen der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen beträgt drei Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit.
( 3) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums für das Lehramt an Gymnasien beträgt vier Semester einschließlich der Zeit für die Anfertigung der Masterarbeit.
( 4) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan ist zu beachten, dass die Einschreibevoraussetzungen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bieten die/ der speziell für Lehramtsstudierende zuständige Studienfachberaterin/ Studienfachberater des Instituts für Physik bzw. die/ der Prüfungsausschussvorsitzende
Hilfe.
§ 4
Abschlussgrade
Der Abschlussgrad des Lehramtsstudiums richtet sich nach dem 1. Fach. Ist Physik das erste Fach,
Studien- und Lehrformen
Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vorund Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:
-
Vorlesungen( V), sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhänge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse in übersichtlicher Form dargestellt.
-
Seminare( S), sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themenkomplexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.
- Übungen( Ü), sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickelt werden. Die selbständige Lösung von Übungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Diskussion der Lösungen stehen in ihrem Mittelpunkt.
- Praktika( P), sie dienen der experimentellen Auseinandersetzung mit physikalischen Sachverhalten und der Aneignung grundlegender Methoden des experimentellen Arbeitens.
-
Tutorien( T), sie dienen der Betreuung der Studenten des ersten Studienjahres. Die Teilnahme ist freiwillig und soll den Einstieg in das Physikstudium erleichtern.
- Schulpraktische Übungen( SPU), sie sind Teil der Ausbildung in Didaktik der Physik. Sie sollen einen Einblick in den späteren Berufseinsatz geben und ein zusammenhängendes mehrwöchiges Schulpraktikum
-
enthalten.
Konsultationen( K), sie bilden den Abschluss des jeweiligen Studiengangs und bestehen aus einem Kurzvortrag von 20 Minuten zu einem gestellten Thema und daran anschließendem Prüfungsgespräch von 40 Minuten.
§ 6 Prüfungsausschuss
( 1) Vom Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät wird ein Prüfungsausschuss für alle Physikstudiengänge( Lehramtsstudiengang, Diplomstudiengang, Magisterstudiengang) bestellt, dem drei Professoren bzw. Professorinnen des Faches, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine akademische Mitarbeiterin des Faches und ein Student bzw. eine Studentin angehören.
( 2) Die Amtszeit des Prüfungsausschusses beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitgliedes ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des Ausschusses üben ihr Amt nach Ablauf einer Amtsperiode weiter aus, bis die Nachfolger ihr Amt
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