Heft 
(2005) 5
Seite
162
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­

schriften

Ordnung für das Bachelor- und Master­

studium im Fach Geschichte

im Lehramt am Historischen Institut der Universität Potsdam

Vom 4. November 2004

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulge­setzes in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) am 4. November 2004 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Geschichte erlassen: 1 2

Gliederung

Teil I

§ 1

§2

SSSS

345

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

§7

§ 8

§ 9

Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich

Geschichtsstudium an der Universität Pots­

dam

Gliederung des Studiums

Dauer des Studiums und Abschlussgrade Anerkennung von Studien- und Prüfungs­leistungen

Sprachanforderungen und-nachweise Studienziele

Modularisierung des Studiums und Vergabe von Leistungspunkten

Lehrveranstaltungstypen

§ 10 Leistungserfassungsprozess

Prüfungsausschuss

Nachteilsausgleich

§ 11

§ 12

§ 13

Belegung von Lehrveranstaltungen und Benotung

§14

Notenskala

§ 15 Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen

Versäumnis, Täuschung

Bachelorstudium und Erweiterungs­

studium

§ 16

Teil II

§ 17

Studienvoraussetzungen

§ 18

Ziele

§ 19

§ 20

§ 21

§ 22

§ 23

§ 24

Umfang und Gliederung des Studiums Inhaltliche Strukturierung des Bachelorstu­diums

Bachelorarbeit

Annahme und Bewertung der Arbeit Wiederholung der Arbeit

Abschluss des Bachelorstudiums und Bil­dung der Gesamtnote

§ 25 Akademischer Grad

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 26. Januar 2005.

Aus rationellen Gründen werden Personen in der männlichen Form benannt. Damit ist keine Abwertung weiblicher Personen verbunden.

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Masterstudium und Ergänzungsstudi­

um

Teil III

§ 26

§ 27

Ziele

§ 28

Zugangsvoraussetzungen

Inhaltliche Strukturierung des Studiums für Geschichte als 1. und 2. Fach, Lehramt an Gymnasien

§ 29 Inhaltliche Strukturierung des Studiums für das Lehramt für die Sekundarstufe I und Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen, 1. Fach

Masterarbeit

Annahme, Bewertung und Verteidigung der Masterarbeit

§ 30

§ 31

§ 32

Wiederholung der Masterarbeit

§ 33

Bildung der Gesamtnote

§ 34

Akademischer Grad

Teil IV Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 35 Ungültigkeit der Graduierung

§ 36 Übergangsbestimmungen

§ 37 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlagen

Anlage 1: Lehrveranstaltungstypen und Leistungspunkte

Anlage 2: Modulbeschreibungen

Anlage 3: Studienverlaufspläne

Teil I

Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

ТАНИЕ

Diese Ordnung regelt Aufbau, Inhalte und Anforde­rungen aller Lehramtsstudiengänge, die am Histori­schen Institut der Universität Potsdam studiert wer­den können. Zugleich regelt diese Ordnung die Modalitäten des Leistungserfassungsprozesses und der Bewertung von Studienleistungen.

§2

အာ

Geschichtsstudium an der Universität

Potsdam

( 1) Das Fach Geschichte ist im Rahmen des gestuf­ten Bachelor-/ Masterstudiums an der Universität Potsdam nur in Verbindung mit einem zweiten Fach zu studieren.

( 2) Das Studium besteht aus zwei Abschnitten: Im Bachelorstudium stehen die wissenschaftlichen Grundlagen des Faches und der Fachdidaktik, die Rezeption von Forschungsergebnissen, die exem­plarische wissenschaftliche Arbeit sowie theoriege­leitete professionsbezogene Übungen im Mittel­punkt. Im Masterstudium werden die Studien im Sinne zunehmender wissenschaftlicher Selbstän­digkeit sowie fachlicher und fachdidaktischer Kom­plexität vertieft; einen Schwerpunkt bildet der Er­werb professionsbezogener Handlungskompetenz.