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I. Rechts- und Verwaltungsvor
schriften
Ordnung für das Bachelor- und Master
studium im Fach Geschichte
im Lehramt am Historischen Institut der Universität Potsdam
Vom 4. November 2004
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 6. Juli 2004( GVBl. I S. 394) am 4. November 2004 folgende Ordnung für den Lehramtsstudiengang Geschichte erlassen: 1 2
Gliederung
Teil I
§ 1
§2
SSSS
345
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§7
§ 8
§ 9
Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
Geschichtsstudium an der Universität Pots
dam
Gliederung des Studiums
Dauer des Studiums und Abschlussgrade Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Sprachanforderungen und-nachweise Studienziele
Modularisierung des Studiums und Vergabe von Leistungspunkten
Lehrveranstaltungstypen
§ 10 Leistungserfassungsprozess
Prüfungsausschuss
Nachteilsausgleich
§ 11
§ 12
§ 13
Belegung von Lehrveranstaltungen und Benotung
§14
Notenskala
§ 15 Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen
Versäumnis, Täuschung
Bachelorstudium und Erweiterungs
studium
§ 16
Teil II
§ 17
Studienvoraussetzungen
§ 18
Ziele
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
Umfang und Gliederung des Studiums Inhaltliche Strukturierung des Bachelorstudiums
Bachelorarbeit
Annahme und Bewertung der Arbeit Wiederholung der Arbeit
Abschluss des Bachelorstudiums und Bildung der Gesamtnote
§ 25 Akademischer Grad
Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 26. Januar 2005.
Aus rationellen Gründen werden Personen in der männlichen Form benannt. Damit ist keine Abwertung weiblicher Personen verbunden.
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Masterstudium und Ergänzungsstudi
um
Teil III
§ 26
§ 27
Ziele
§ 28
Zugangsvoraussetzungen
Inhaltliche Strukturierung des Studiums für Geschichte als 1. und 2. Fach, Lehramt an Gymnasien
§ 29 Inhaltliche Strukturierung des Studiums für das Lehramt für die Sekundarstufe I und Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen, 1. Fach
Masterarbeit
Annahme, Bewertung und Verteidigung der Masterarbeit
§ 30
§ 31
§ 32
Wiederholung der Masterarbeit
§ 33
Bildung der Gesamtnote
§ 34
Akademischer Grad
Teil IV Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 35 Ungültigkeit der Graduierung
§ 36 Übergangsbestimmungen
§ 37 In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten
Anlagen
Anlage 1: Lehrveranstaltungstypen und Leistungspunkte
Anlage 2: Modulbeschreibungen
Anlage 3: Studienverlaufspläne
Teil I
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
ТАНИЕ
Diese Ordnung regelt Aufbau, Inhalte und Anforderungen aller Lehramtsstudiengänge, die am Historischen Institut der Universität Potsdam studiert werden können. Zugleich regelt diese Ordnung die Modalitäten des Leistungserfassungsprozesses und der Bewertung von Studienleistungen.
§2
အာ
Geschichtsstudium an der Universität
Potsdam
( 1) Das Fach Geschichte ist im Rahmen des gestuften Bachelor-/ Masterstudiums an der Universität Potsdam nur in Verbindung mit einem zweiten Fach zu studieren.
( 2) Das Studium besteht aus zwei Abschnitten: Im Bachelorstudium stehen die wissenschaftlichen Grundlagen des Faches und der Fachdidaktik, die Rezeption von Forschungsergebnissen, die exemplarische wissenschaftliche Arbeit sowie theoriegeleitete professionsbezogene Übungen im Mittelpunkt. Im Masterstudium werden die Studien im Sinne zunehmender wissenschaftlicher Selbständigkeit sowie fachlicher und fachdidaktischer Komplexität vertieft; einen Schwerpunkt bildet der Erwerb professionsbezogener Handlungskompetenz.