Heft 
(2005) 8
Seite
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( 3) Das Bachelorstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein­bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

( davon: Bachelorarbeit 2. Fach

Erziehungswissenschaften

75 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte) 70 Leistungspunkte 15 Leistungspunkte

Primarstufenspezifischer Bereich 20 Leistungspunkte

180 Leistungspunkte

( 4) Das Masterstudium für das Lehramt an Gymna­sien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

2. Fach

Erziehungswissenschaften

Praktikum Masterarbeit

25 Leistungspunkte 25 Leistungspunkte 30 Leistungspunkte 20 Leistungspunkte 20 Leistungspunkte

120 Leistungspunkte

( 5) Das Masterstudium für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an allgemein­bildenden Schulen gliedert sich wie folgt:

1. Fach

20 Leistungspunkte

Primarstufenspezifischer Bereich 10 Leistungspunkte

Erziehungswissenschaften

Praktikum

Masterarbeit

§3

Dauer des Studiums

25 Leistungspunkte 20 Leistungspunkte 15 Leistungspunkte

90 Leistungspunkte

( 1) Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums beträgt sechs Semester. Das Bachelorstudium führt in die Schulpädagogik ein und vermittelt grundle­gende theoretische und methodische Kenntnisse in den für die Lehrertätigkeit relevanten Kernberei­chen von Pädagogik und Psychologie.

( 2) Die Regelstudienzeit des Masterstudiums be­trägt für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen drei und für das Lehramt an Gymnasien vier Semester einschließlich der Zeit für das Praxissemester und die Anfertigung der Mas­terarbeit. Das Masterstudium umfasst einzelne Fachmodule die sowohl der weiteren Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Fertigkeiten als auch der Verknüpfung von fachspezifischer und fachdidaktischer Ausbildung dienen.

( 3) Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Stu­dienverlaufsplan. Bei Abweichung von diesem Plan

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ist zu beachten, dass die Einschreibevoraussetzun­gen für einzelne Modulveranstaltungen erfüllt sein müssen. Bei der individuellen Studienplanung bie­ten die speziell für Lehramtsstudierende zuständi­gen Studienfachberaterinnen/ Studienfachberater der Erziehungswissenschaften bzw. die/ der Prü­fungsausschussvorsitzende Hilfe.

§ 4 Studien- und Lehrformen

Das Studium setzt die Teilnahme und aktive Mitar­beit an verschiedenen Lehrformen sowie ihre Vor­und Nachbereitung voraus. Lehrformen sind:

- Vorlesungen( V),

sie dienen der Darstellung größerer Zusammenhän­ge und der Systematisierung theoretischen Wissens. In ihnen werden abgegrenzte Stoffgebiete unter Heranziehung neuer Forschungsergebnisse in über­sichtlicher Form dargestellt.

Seminare( S),

sie dienen der Vertiefung ausgewählter Themen­komplexe. Die Studierenden werden durch Referate und Diskussionen in den Ablauf einbezogen.

- Übungen( Ü),

sie sind begleitende Veranstaltungen, in denen vor allem Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwi­ckelt werden. Die selbständige Lösung von Ü- bungsaufgaben zum Vorlesungsstoff und die Dis­kussion der Lösungen stehen in ihrem Mittelpunkt.

- Praktika( P),

sie dienen der Erkundung und Analyse pädagogi­scher Handlungsfelder sowie der Entwicklung und Einübung spezifischer Fähigkeiten pädagogischen Handelns.

§ 5 Prüfungsausschuss

( 1) Vom Fakultätsrat der Humanwissenschaftlichen Fakultät wird für den Lehramtsstudiengang ein Prüfungsausschuss bestellt, dem drei Professoren bzw. Professorinnen, ein akademischer Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin und ein studentisches Mit­glied angehören.

( 2) Die Amtszeit des Prüfungsausschusses beträgt zwei Jahre, die des studentischen Mitgliedes ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder des Ausschusses üben ihr Amt nach Ablauf einer Amtsperiode weiter aus, bis die Nachfolger ihr Amt angetreten haben. Der Fakultätsrat kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder vor Ablauf der Amtszeit einen neuen Prüfungsausschuss bestellen.

( 3) Der Prüfungsausschuss wählt aus dem Kreise der ihm angehörenden Professorinnen/ Professoren seinen/ ihren Vorsitzenden/ e und seinen/ ihre Stell­

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