Heft 
(2005) 8
Seite
298
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I. Rechts- und Verwaltungs­vorschriften

Ordnung für das Bachelor- und Master­studium im Teilstudiengang Erzie­hungswissenschaften im Rahmen des Studiums des ,, Lehramts für die Bil­dungsgänge an Gymnasien sowie der Sekundarstufe I und der Primarstufe an Allgemeinbildenden Schulen" an der Universität Potsdam

Vom 15. Juli 2004

Der Fakultätsrat der

Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grund­lage des§ 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 6. Juli 2004 ( GVBl. I S. 394) am 15. Juli 2004 folgende Ord­nung für das Studium der Erziehungswissenschaf­ten für das Lehramt erlassen:

Inhalt

I.

§ 1

§2

1234

§ 3

888ssessess esse

§ 4

§5

§ 6

Allgemeiner Teil

Inhalt und Ziel des Studiums Gliederung des Studiums Dauer des Studiums Studien- und Lehrformen Prüfungsausschuss

Nachteilsausgleich

Anerkennung von Leistungen Leistungspunkte

Leistungserfassungsprozess

Belegung von Lehrveranstaltungen Notenskala

Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigun­

Versäumnis, Täuschung

§7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

gen

§ 13

II.

Bachelorstudium

§ 14

Ziel des Bachelorstudiums

§ 15

§ 16

Inhalt des Bachelorstudiums

§ 17

III.

§ 18

Ziel des Masterstudiums

§ 19

Zugangsvoraussetzungen

§20

Inhalt des Masterstudiums

§ 21

Masterarbeit

§22

Abschluss des Masterstudiums

IV.

§23

§ 24 §25

Übergangs- und Schlussbestimmungen

Ungültigkeit der Graduierung

Übergangsbestimmungen

In- Kraft- Treten und Außer- Kraft- Treten

Anlage 1: Übersicht über die modulare Struktur des Studiengangs

Anlage 2: Beispielhafter Studienverlaufsplan Anlage 3: Beschreibung der Module

I. Allgemeiner Teil

§ 1 Inhalt und Ziel des Studiums

( 1) Auf der Grundlage des Ersten Gesetzes zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vom 13. Februar 2004 findet das Studium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen sowie für das Lehramt an Gymnasien statt.

( 2) Im Studium sollen die Studierenden professi­onsbezogene wissenschaftliche Kenntnisse, Fertig­keiten und Erfahrungen erwerben, die sie für das Lehramt befähigen. Zu dieser Tätigkeit gehören didaktische, diagnostische, beratende und organisie­rende Aufgaben in Schule und Unterricht. Durch Mitwirkung an Lehrveranstaltungen, Forschung und schulpraktische Studien sollen die Studieren­den Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die sie in die Lage versetzen, pädagogische Aufgaben zu erkennen, angemessene, wissenschaftlich begründe­te Lösungsansätze zu formulieren und umzusetzen sowie Methoden zur Analyse, Überprüfung und Bewertung pädagogischer Tätigkeiten auszuwählen oder selbst entwickeln zu können.

§2

Gliederung des Studiums

( 1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es besteht aus zwei konsekutiven Stufen: einem Bachelorstu­dium und einem darauf aufbauenden Masterstudi­

um.

Zugangsvoraussetzungen

Abschluss des Bachelorstudiums

Masterstudium

( 2) Das Bachelorstudium für das Lehramt an Gym­nasien gliedert sich wie folgt:

1. Fach

( davon: Bachelorarbeit 2. Fach

Erziehungswissenschaften

95 Leistungspunkte

6 Leistungspunkte)

70 Leistungspunkte 15 Leistungspunkte

180 Leistungspunkte

Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 3. November 2004.

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